HeidelbergCement implementiert Richtlinie zur Förderung der biologischen Vielfalt
HeidelbergCement implementiert Richtlinie zur Förderung der biologischen Vielfalt
Als erstes Unternehmen der Branche veröffentlicht HeidelbergCement am heutigen Tag die Konzernrichtlinie zur Förderung der biologischen Vielfalt in Abbaustätten. Sie dient der Koordination international einheitlicher Maßnahmen zur Folgenutzung und schafft damit die Grundlagen für eine systematische Umsetzung der Biodiversitätsziele bei HeidelbergCement. Die Richtlinie wird ab sofort europaweit umgesetzt werden. Eine Implementierung in allen 50 Ländern, in denen das Unternehmen aktiv ist, wird derzeit vorbereitet.
Zehn Leitsätze zur Förderung der biologischen Vielfalt bilden den Kern der Richtlinie. Diese sind darauf ausgerichtet, den Dialog mit allen Beteiligten – Umweltbehörden, Naturschutzverbänden und interessierten Bürgern – zu fördern, die biologische Vielfalt während und nach dem Abbau zu steigern und dabei die heimische Natur und Landschaft zu schützen. Darüber hinaus definiert die Richtlinie Ziele, die HeidelbergCement bis zum Jahr 2020 erreichen will: So soll zum Beispiel der Anteil von Abbaustätten, die über konkrete Folgenutzungspläne verfügen, 100% erreichen.
Dr. Michael Rademacher, Manager Biodiversity and Natural Resources, erklärt: „Die Richtlinie definiert erstmals gültige Standards für Rekultivierung und Renaturierung und sorgt dafür, dass sämtliche Maßnahmen der Folgenutzung innerhalb des Konzerns die ökonomischen, ökologischen und sozialen Bedürfnisse der Gesellschaft berücksichtigen. An all unseren Standorten, zunächst nur in Europa, sollen die vorgesehenen Formen der Folgenutzung den Erhalt der biologischen Vielfalt fördern und – wo immer möglich – helfen, die Vielfalt an Tieren und Pflanzen in unseren Abbaustätten zu erhöhen.“
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