DJV fordert: Abo-Gebühren von der Steuer absetzen
DJV fordert: Abo-Gebühren von der Steuer absetzen
Berlin, 10.02.2009 – Zur stärkeren wirtschaftlichen Stabilisierung der journalistischen Arbeitsplätze in Verlagen hat der Deutsche Journalisten-Verband die steuerliche Absetzbarkeit von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements für Privathaushalte gefordert. „Das wäre ein wirksames Konjunkturprogramm für die Presse, das zur Stabilisierung der sinkenden Auflagen von Zeitungen und Zeitschriften führen könnte“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken am Rande der heutigen Klausur des DJV-Bundesvorstands in Berlin. Wenn Bürgerinnen und Bürger ihr Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement steuerlich geltend machen könnten, fördere dies ihre Bindung an das Medium. So ließen sich langfristig journalistische Arbeitsplätze in den Redaktionen sichern. „Die Bundesregierung kann nicht tatenlos zusehen, wie die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Verlage im Rekordtempo wachsen“, kritisierte der DJV-Vorsitzende. Mit der Möglichkeit, die Abonnementgebühren von der Steuer abzusetzen, würde Berlin die Branche stützen und so deutlich machen, dass der Regierung eine funktionierende unabhängige Presse wichtig sei. Konken: „Die Bundesregierung würde mit dieser Maßnahme zu anderen europäischen Staaten aufschließen, die bereits Subventionsprogramme für ihre Medien ins Leben gerufen haben.“
Ohne einen Stopp der negativen Auflagenentwicklung befürchtet der DJV-Vorsitzende einen weiteren Abbau von redaktionellen Arbeitsplätzen. Bereits jetzt sollen Redakteursstellen bei der Süddeutschen Zeitung, bei den vier nordrhein-westfälischen WAZ-Titeln, bei den Wirtschaftsmagazinen von Gruner+Jahr und bei der Passauer Neuen Presse wegfallen. „Wenn diese Entwicklung so weitergeht“, prognostizierte der DJV-Vorsitzende, „sind viele Redaktionen nicht mehr arbeitsfähig. Eine schlechtere inhaltliche Qualität der Zeitungen und Zeitschriften würde den Auflagenrückgang nur noch weiter beschleunigen. Das kann nicht die Zukunft des Journalismus in Deutschland sein.“
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