Eckert & Ziegler: IBt-Aktionär klagt auf Erzwingung eines Pflichtangebotes

Berlin

Eckert Ziegler: IBt-Aktionär klagt auf Erzwingung eines Pflichtangebotes

Berlin, 16. Februar 2009 – Die Eckert Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG (ISIN DE0005659700) ist von der belgischen International Brachytherapy S.A. (IBt) darüber informiert worden, dass ein Aktionär der IBt vor einem Brüsseler Gericht eine Klage gegen Eckert Ziegler zur Erzwingung eines Pflichtangebots eingereicht habe. Eckert Ziegler hält 29,89% der Aktien von IBt und soll dazu verurteilt werden, den anderen Aktionären von IBt für ihre insgesamt ca. 10 Mio. Aktien ein Pflichtangebot zu einem Aktienpreis von 3,47 EUR pro Aktie zu unterbreiten. Eckert Ziegler ist überzeugt, dass eine solche Pflicht nicht besteht oder bestanden hat, und wird beantragen, die Klage abzuweisen.

Erläuterungstext:
Im Februar 2008 brachte Eckert Ziegler ihre Tochterfirma BEBIG zu einem Preis von 3,47 EUR pro Aktie in die Brüsseler International Brachytherapy S.A. (IBt) ein. Nach der belgischen Börsenordnung wäre dieser Einbringungspreis als Mindestpreis zu zahlen, falls Eckert Ziegler innerhalb von 12 Monaten nach der Einbringung ein Übernahmeangebot ausspräche. Durch die Klage möchte der Aktionär Eckert Ziegler zwingen, dieses noch vor Ablauf der Mindestpreisfrist am 26. Februar 2009 zu tun.

Begründet wird die Klage mit dem Transfer einer Option Ende Dezember 2008. Dazu muss man wissen, dass Eckert Ziegler zusammen mit den Aktien der International Brachytherapy im Februar 2008 eine Zehnjahresoption auf ein Paket von 5 Mio. Stimmaktien an IBt erwarb. Es handelt sich um Aktien, die keinen Dividendenanspruch besitzen und de facto nur zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung berechtigen. Zusammen mit den regulären IBt-Aktien der Eckert Ziegler AG machen diese IBt-Stimmaktien mehr als die Hälfe der Hauptversammlungsstimmrechte aus.

Um Optionsgebühren zu sparen und die eigene Investorenbasis langfristig zu erweitern, transferierte Eckert Ziegler Ende 2008 diese IBt-Stimmaktienoption unter Beibehaltung ihrer Option auf eine der Eckert Ziegler AG bekannte unabhängige Investmentgesellschaft. Der Kläger unterstellt nun, dass der neue Optionsgeber und Eckert Ziegler in Bezug auf IBt abgestimmt handelten. Die Vorwürfe sind in der Klage nur vage formuliert. Eckert Ziegler kann sie nicht nachvollziehen und weist sie zudem entschieden zurück.

Eckert Ziegler AG,
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