Jobcenter dürfen keine Fürsorgeanstalten werden

Berlin

Jobcenter dürfen keine Fürsorgeanstalten werden

Bund und Länder haben sich laut „Spiegel“ angeblich auf die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Jobcenter geeinigt. Dazu erklärt der Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch:

Mit einer Umwandlung der Jobcenter zu Anstalten des öffentlichen Rechts werden Hartz-IV-Bezieher endgültig aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt. Damit wird die strikte Zweiteilung des Systems in Arbeitslose und Hartz-IV-Bezieher zementiert. Langzeitarbeitslose werden so zu Almosenempfängern.

Die ursprüngliche Idee der Jobcenter, die eine Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt befördern sollten, wird mit diesem Vorschlag ad absurdum geführt.

Durch die Hartz-Gesetze hat sich die Situation von Millionen Arbeitslosen und ihren Familien verschlechtert. Besser als die Umwandlung zu Anstalten öffentlichen Rechts wäre die Qualifizierung der „Ein-Euro-Job-Center“ in Arbeitsförderagenturen, die den Namen Jobcenter verdienen.

DIE LINKE bleibt dabei: Hartz IV muss weg, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsangebote müssen her.

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