Auch für die Rente: Aktuelle Adresse melden
Auch für die Rente: Aktuelle Adresse melden
Damit die Rente weiterhin kommt: Bei Umzug neue Adresse mitteilen
Eine kleinere Wohnung in der Nähe der Kinder oder ein Alterssitz im Ausland: Wenn Ruheständler umziehen, sollten sie daran denken, ihre neue Adresse auch dem Renten-Service der Deutschen Post mitzuteilen. Denn können Briefe nicht mehr zugestellt und die aktuelle Anschrift nach einem Umzug nicht ermittelt werden, dann kann auch die Rente nicht mehr gezahlt werden. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt hingewiesen.
Zumeist werden die fehlenden Eingänge auf dem Konto schnell bemerkt. Die Rente kann allerdings erst wieder gezahlt werden, wenn sich die Betroffenen melden und ihre neue Adresse mitteilen. Ihren aktuellen Wohnsitz können die Rentnerinnen und Rentner in jeder Postfiliale oder im Internet unter www.rentenservice.de angeben. Der Renten-Service der Deutschen Post zahlt als Dienstleister die Renten der Deutschen Rentenversicherung aus.
Pressestelle
Lange Weihe 2, 30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Autor: Wolf-Dieter Burde
Pressesprecher
Wolf-Dieter Burde
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