Mindestlohn im Bauhauptgewerbe
Frankfurt am Main
Mindestlohn im Bauhauptgewerbe
IG BAU ruft Schlichter zu Bau-Mindestlohn an
Frankfurt am Main – Im Tarifkonflikt des deutschen Baugewerbes um den Mindestlohn hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) die Schlichtung angerufen. Nach dem Schlichtungsabkommen für das Baugewerbe muss die Schlichtungskommission innerhalb von sieben Tagen nach der Anrufung zusammenkommen. Schlichter ist der frühere Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement.
„Wir versuchen, den Mindestlohn im Baugewerbe zu retten, eine Institution, die sich über 10 Jahre bewährt hat. Geht der Mindestlohn am Bau verloren, bedeutet dies sinkende Löhne für die Arbeitnehmer und den Einstieg in einen gnadenlosen Preiskampf für die Bauunternehmer“, sagt IG BAU-Vorsitzender Klaus Wiesehügel.
Im vergangenen Herbst hatte die IG BAU mit den beiden Arbeitgeberverbänden (HDB und ZDB) eine Anhebung der Mindestlöhne 1 und 2 für den Westen vereinbart, über die Höhe der Mindestlöhne Ost sollte gesondert verhandelt werden. In dieser Verhandlung am 11. Februar 2008 hatte der ZDB erklärt, den Mindestlohn 2 abschaffen zu wollen. Da dies der damals getroffenen Vereinbarung zuwiderläuft, sieht sich die IG BAU gezwungen, die Schlichtung anzurufen.
Die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe gelten seit dem 01.01.1997 und wurden seitdem in regelmäßigen Abständen erhöht. Bauindustrie und IG BAU wollen den Mindestlohn erhalten, insbesondere im Hinblick auf die europäische Öffnung 2011. Nach einer Untersuchung des HDB hat der Mindestlohn während der Baukrise der letzten Jahre den Abbau von rund 250 000 Arbeitsplätzen im Bauhauptgewerbe verhindert.
Sigrun Heil
Pressesprecherin IG Bauen-Agrar-Umwelt
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