Erster Schritt zur Stärkung der Anleger gemacht – weitere werden folgen

Berlin

Erster Schritt zur Stärkung der Anleger gemacht – weitere werden folgen

Berufsqualifikation von Finanzvermittlern definieren

Zur heutigen Kabinettsverabschiedung anlässlich des Entwurfs zum Schuldverschreibungsgesetz erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:

Mit der Verlängerung der Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kauf eines Finanzprodukte auf zehn Jahre und einer beweissicheren Beratungsdokumentation durch Banken und Finanzvermittlern gegenüber ihren Kunden, hat die Bundesregierung heute einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht und den finanziellen Verbraucherschutz weiter vorangetrieben. Da der Verbraucher bisher die Beweislast trägt, aber verpflichtend kein Protokoll in der Hand hat und so kaum eine Falschberatung nachweisen kann, bekommt er künftig mehr Rechtssicherheit. Der Anlegerschutz wird durch diese Maßnahmen nachhaltig gestärkt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich darüber hinaus für weitere Verbesserungen zugunsten des Verbrauchers ein. Die Berufsqualifikation von Finanzvermittlern gilt es zu definieren. Die Haftpflichtversicherungen, Registrierungspflicht sowie standardisierte Qualifikationen müssen in der Finanzbranche die Regel werden. Auch mehr Transparenz im Bereich der Provisionen und Kosten sind ein notwendiges Signal. Es gilt, verloren gegangenes Vertrauen wieder zu erlangen, und das geht nur wenn der Verbraucher im Finanzmarktdschungel mehr Durchblick bekommt. Hierzu sind auch die Verbraucherzentralen eine wichtige Stütze.

Jetzt gilt es, schnell sich mit der SPD auf weitere gesetzliche Regelung zu einigen und diese auf den Weg zu bringen.

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