Maiswurzelbohrer

Bonn

Maiswurzelbohrer

BVL genehmigt befristet Pflanzenschutzmittel

(aid) – Für Gebiete, in denen der Westliche Maiswurzelbohrer Diabrotica virgifera virgifera auftritt, genehmigt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Anwendung des Pflanzenschutzmittels „Force 1.5 G“. Die Ausnahmegenehmigung ist auf 120 Tage befristet. Die Genehmigung gilt ausschließlich zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers. Das Mittel darf keinesfalls zur Kontrolle anderer Maisschädlinge eingesetzt werden. Der Einsatz ist nur in Befallsgebieten des Käfers in Baden-Württemberg und Bayern erlaubt. Das in Granulatform angebotene Mittel wird mit dem Maiskorn in den Boden gelegt und muss sofort mit Erde bedeckt werden.
aid, Renate Kessen

Weitere Informationen: www.bvl.bund.de/presse

Informationen zur Biologie des weltweit bedeutendsten Maisschädlings sowie ackerbauliche Maßnahmen gegen seine Verbreitung enthält der aid-Film „Der Westliche Maiswurzelbohrer“. In einer Kombination aus Makro-Videoaufnahmen und 3D-Animationen veranschaulicht dieser Film eindrucksvoll den Lebenszyklus dieses Schädlings, vom Schlüpfen der Larven über die Larvenstadien und die Puppenruhe bis zu Begattung der adulten Käfer und zur Eiablage.

Bestellung unter: www.aid-medienshop.de, Bestell-Nr. 7521, 25,00 EUR

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