Bundesminister Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg verbessert Bedingungen für ‚Ungebundene…
Bundesminister Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg verbessert Bedingungen für „Ungebundene Finanzkreditgarantien“ zur Sicherung der Rohstoffversorgung
Die Bundesregierung unterstützt die Finanzierung von Projekten im Ausland, die der Rohstoff- und Energieversorgung Deutschlands dienen, indem Garantien für ungebundene Finanzkredite („UFK“) gewährt werden. Dieses Außenwirtschaftsförderinstrument hilft Banken, die Risiken ihres finanziellen Engagements bei Rohstoff-, Öl- und Gasprojekten zu reduzieren. Allerdings muss sichergestellt werden, dass ein erheblicher Anteil der zukünftigen Produktionsmengen der finanzierten Vorhaben nach Deutschland exportiert wird.
Bislang deckten die UFK-Garantien im Regelfall ausschließlich die politischen Risiken internationaler Rohstoff- und Energieprojekte ab. Bundesminister zu Guttenberg setzte sich dafür ein, dass der Deckungsumfang von UFK-Garantien in Zukunft auch wirtschaftliche Risiken abdeckt. Die Bundesregierung ging darauf ein und griff damit auch eine zentrale Forderung der deutschen Wirtschaft auf. Weitere zentrale Elemente der Reform sind ein neues, risikodifferenziertes Entgeltsystem und ein einheitlicher Selbstbehalt in Höhe von zehn Prozent für alle gedeckten Risiken. Mit dem neuen Garantiesystem wird es den Banken auch in der derzeitigen Finanzmarktkrise erleichtert, die zur langfristigen Finanzierung von Rohstoff- und Energieprojekten erforderliche Liquidität bereitzustellen.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg: „Die zielgerichtete Reform der UFK-Garantien zeigt, welche hervorgehobene Bedeutung die Bundesregierung der Sicherheit der Rohstoffversorgung beimisst. Das vorliegende Reformpaket trägt dabei sowohl den Bedürfnissen der deutschen Industrie als auch den Anforderungen der internationalen Kapitalmärkte Rechnung.“
Weitere Informationen zum Thema UFK-Garantien können im Internetportal der mit der Abwicklung beauftragten Mandatare (www.agaportal.de) abgerufen werden.
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