Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung mit Europarecht vereinbar
Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung mit Europarecht vereinbar
Das Monopol der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ist mit dem Europarecht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in der Rechtssache Kattner Stahlbau GmbH (C-350/07) gegen die Maschinenbau-Berufsgenossenschaft in Luxemburg entschieden. Mit dem Urteil ist die Kampagne gegen das Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung, die die Sozialgerichte deutschlandweit rund sieben Jahre lang beschäftigt hat, europarechtlich gescheitert.
Insgesamt hatten knapp 100 Unternehmer gegen die Pflichtmitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaften geklagt. Sie begründeten die Klagen damit, dass das Monopol einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit und das europäische Wettbewerbsrecht darstelle. Das Landessozialgericht Sachsen hatte die Frage schließlich dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt, nachdem alle anderen Gerichte einschließlich des Bundessozialgerichts bei ihnen anhängige Klagen bereits abgewiesen hatten. Die Richter in Luxemburg urteilten nun klar, dass die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung keine Unternehmen im Sinne des Europarechts sind. Die Pflichtmitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaften verstoße daher nicht gegen die Rechtsnormen des Binnenmarktes und die Wettbewerbsbestimmungen. Der EuGH hat den LSG-Richtern allerdings aufgegeben zu prüfen, ob die gesetzliche Unfallversicherung nicht über das Ziel einer solidarischen Finanzierung der sozialen Sicherheit hinausgeht und nur Sozialversicheru ngsaufgaben erfüllt.
Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), erklärt dazu: „Diese Vorgaben sind nichts Neues. Sie sind zudem schon mehrfach durch deutsche Gerichte positiv entschieden worden ? zum Beispiel durch das Bundessozialgericht.“ Breuer unterstrich, dass es sich um ein „gutes Urteil“ für den Standort Deutschland handele. „Gerade kleine und mittelständische Handwerksbetriebe profitieren von der Solidargemeinschaft der Berufsgenossenschaften.“ Auch aus diesem Grunde habe sich die Mehrheit der Arbeitgeberverbände in Deutschland immer klar für das bestehende System ausgesprochen. In einem privaten Versicherungssystem müssten gerade kleine Betriebe mit steigenden Prämien rechnen, denn sie haben höhere Unfallquoten. Unternehmen mit hohen Risiken könnten zudem Schwierigkeiten haben, überhaupt eine Versicherung zu bekommen, wie das Beispiel Großbritannien zeige. Breuer: „Vor diesem Hintergrund fahren gerade kleine Familienbetriebe mit den Berufsgenossenschaften eindeutig besser.“
Hintergrund
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Zusammen versichern sie über 70 Millionen Menschen gegen Unfälle bei der Arbeit, in der Schule und im Ehrenamt sowie gegen Berufskrankheiten. Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungszweigen wird die Unfallversicherung ausschließlich aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert. Diese werden im Gegenzug von der Haftung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten freigestellt.
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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