Reservierung der Umweltprämie mit Kaufvertrag des Neuwagens möglich
Reservierung der Umweltprämie mit Kaufvertrag des Neuwagens möglich
Da die Umweltprämie sehr gut angenommen wird, sind sich viele Autokäufer unsicher, ob sie auch bei längeren Lieferzeiten noch in den Genuss der Prämie kommen. Deshalb wird ab 30. März 2009 ein zweistufiges Reservierungsverfahren für die Umweltprämie eingeführt:
Wer ein neues Auto gekauft hat, kann sich mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reservieren. Ausgezahlt wird die Prämie dann, wenn die Zulassung des neuen PKW sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird. Das neue Verfahren kann aufgrund der notwendigen technischen Umstellungen erst zum 30. März in Kraft treten.
Auch für Erbfälle wurde jetzt eine Regelung gefunden. Nunmehr können Erben gegen Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren.
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