Buse Heberer Fromm erwirkt Stopp der Zwangsvollstreckung von Lone Star Tochter gegen die BWG…

Hamburg

Buse Heberer Fromm erwirkt Stopp der Zwangsvollstreckung von Lone Star Tochter gegen die BWG Angermünde

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat auf Antrag der Kanzlei Buse Heberer Fromm mit Beschluss vom 3. März 2009 die Zwangsvollstreckung der Westend Olympic GmbH gegen die Bau- und Wohnungsgesellschaft mbH Angermünde einstweilig eingestellt.

Hintergrund des Verfahrens ist, dass von der Hypo Real Estate AG im Jahr 2004 ein Darlehenspaket zum Nennwert von € 3,6 Mrd. mit einem hohen Anteil an ‚performing loans‘, darunter einem der BWG Angermünde in Höhe von ca. € 11 Mio. €, abgestoßen wurde. Die mit dieser Darlehensverbindlichkeit verbundenen Grundschulden sind letztlich bei der Westend Olympic GmbH, deren Gesellschafterin die Lone Star Funds 5 German Investments LLP ist, gelandet.

Als nach dem Ablauf der Zinsbindung keine Einigung über die zukünftigen Modalitäten der Darlehensvereinbarung erzielt werden konnte, drohte die Westend Olympic GmbH der BWG Angermünde mit der Zwangsvollstreckung aus den Grundschulden. Durch Beschluss vom 3. März 2009 (12 O 53/09) untersagte das Gericht der Westend Olympic GmbH die angedrohte Zwangsvollstreckung ohne Anordnung einer Sicherheitsleistung und beraumte in der Hauptsache, der Vollstreckungsabwehrklage, einen Termin für den 11. Mai 2009 an.

Michael Banhardt, Partner der Kanzlei Buse Heberer Fromm am Standort Berlin und Leiter des Teams das die BWG Angermünde berät, begrüßte das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) und zeigte sich überzeugt, das Gericht werde „auch im Hauptsacheverfahren klarstellen, dass eine derartige Behandlung von zahlungswilligen und zahlungsfähigen Darlehensnehmern in Deutschland nicht mit Recht und Gesetz vereinbar ist. Weder die angeblichen Übertragungen der Forderung und der Grundschuld noch die Höhe des geforderten Zinses entsprechen meinen Vorstellungen von einem seriösem Umgang von Vertragspartnern miteinander“. Dabei verwies Banhardt auch noch einmal auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2008, in dem eine Zwangsvollstreckung der Westend Olympic GmbH für unzulässig erklärt wurde, weil sich dem Gericht unter anderem ‚der Eindruck aufdrängt, dass der Gesellschaft allein an der Verwertung der Sicherheiten und Erzielung hoher intransparenter Erträge gelegen‘ sei.

„Gerade in diesen Tagen des wirtschaftlichen Abschwungs“, so Banhardt, „freue ich mich besonders, wenn Gerichte in solchen Fallkonstellationen schnell reagieren und damit verhindern, dass gesunde Unternehmen durch unberechtigte Forderungen in Schwierigkeiten gebracht werden“.

– Vertreter Bau- und Wohnungsgesellschaft mbH Angermünde
Buse Heberer Fromm
Michael Banhardt (Berlin), Hakki Celik (Berlin), Jürgen M. Heberer (Frankfurt), Ralph Müller-Bidinger (Frankfurt)

– Vertreter Westend Olympic GmbH
Bongen, Renaud Partner
Frank Aretz (Frankfurt)

– Landgericht Frankfurt (Oder)
2. Zivilkammer
RiLG Suder (Einzelrichter)360688