Lenkungsrat Unternehmensfinanzierung konstituiert
Lenkungsrat Unternehmensfinanzierung konstituiert
Heute trat der „Lenkungsrat Unternehmensfinanzierung“ zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. In ihrer ersten Sitzung wählten die Mitglieder des Expertengremiums Herrn Prof. Dr. Martin Hellwig zum Sprecher, Stellvertreter ist Herr Dr. Hubertus Erlen. Aktuelle Fälle, zu denen das Gremium künftig Empfehlungen abgeben wird, lagen dem Lenkungsrat nicht vor.
Im Anschluss an die Sitzung dankte Bundesminister Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg den Mitgliedern für ihre Bereitschaft, mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung die Bundesregierung in einer wichtigen und dringlichen Aufgabe in den nächsten Monaten zu unterstützen. Es bestand große Übereinstimmung in der Einschätzung der schwierigen wirtschaftlichen Lage und hinsichtlich der Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Kreditversorgung der Wirtschaft.
Am 4. März hatte Bundesminister Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg die Herren Dr. Hubertus Erlen, Prof. Dr. Martin Hellwig, Dr. Jürgen Heraeus, Minister a. D. Walter Hirche, Nikolaus Knauf, Dr. Michael Rogowski, Hubertus Schmoldt, und Staatssekretär a. D. Dr. Alfred Tacke zu Mitgliedern des Lenkungsrates berufen. Die Mitglieder, die über besondere Erfahrungen in Wirtschafts- und Finanzfragen verfügen, sind unabhängig und haben die Aufgabe, die Tätigkeit des „Wirtschaftsfonds Deutschland“ mit Empfehlungen zu begleiten.
Der „Wirtschaftsfonds Deutschland“ stellt – zusätzlich zu dem mittelstandsorientierten KfW-Sonderprogramm 2009 in Höhe von 15 Mrd. ¤ – bis Ende 2010 weitere Mittel in Höhe von 100 Mrd. ¤ für die Wirtschaft zur Verfügung. Dem Lenkungsrat werden Kredite von über 150 Mio. ¤, Bürgschaften des Bundes von über 300 Mio. ¤ sowie Fälle von grundsätzlicher Bedeutung vorgelegt.
Bei seinen Empfehlungen würdigt das Gremium die Förderungswürdigkeit des Unternehmens. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob das Unternehmen nach einer Beruhigung der wirtschaftlichen Krise ohne staatliche Hilfe auskommt, die beantragte Finanzierung nur vorübergehender Natur ist, und keine dauerhaften und gravierenden Wettbewerbsverzerrungen zu befürchten sind. Andere Möglichkeiten der Finanzierungen, insbesondere über Banken, müssen ausgeschöpft sein. Im Übrigen ist die besondere volkswirtschaftliche Förderungswürdigkeit nachzuweisen, das heißt unter anderem die Bedeutung in der Wertschöpfungskette und die beschäftigungspolitische, innovationspolitische oder regionalpolitische Bedeutung.
Die Empfehlungen des Lenkungsrates richten sich an die Bundesregierung. Die Entscheidung erfolgt dann im „Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung“, der sich aus den Vertretern des Bundeswirtschaftsministerium (Vorsitz), des Bundesfinanzministeriums, des Bundesjustizministerium sowie des Bundeskanzleramtes zusammensetzt.
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