Wahlkampf zulasten Geringqualifizierter
Wahlkampf zulasten Geringqualifizierter
Die SPD plant offenbar, mit der Forderung nach einem flächendeckenden Mindestlohn von 7,50 Euro in den Wahlkampf zu ziehen. Die Führungsgremien der Partei wollen am Samstag einen entsprechenden Entwurf des Wahlprogramms beschließen. In Ostdeutschland beträfe der Mindestlohn etwa jeden fünften Beschäftigten.
Sollte die SPD ihre Mindestlohn-Forderung nach der Bundestagswahl umsetzen können, müssten in Westdeutschland die Löhne von 11 Prozent der Beschäftigten angehoben werden, im Osten sogar von 21 Prozent. Kann jedoch ein Arbeitnehmer die 7,50 Euro nicht erwirtschaften, ist ein verantwortlich handelnder Unternehmer gezwungen, den Arbeitsplatz abzubauen, will er nicht sein Unternehmen und damit weitere Jobs gefährden. Je niedriger die Qualifikation des Arbeitnehmers, desto höher ist die Gefahr, dass er seine Arbeitskosten nicht wieder reinholen kann. Der Mindestlohn bedroht somit in erster Linie die Arbeitsplätze Geringqualifizierter – ausgerechnet jene Gruppe, die es in der Rezession besonders schwer hat. Die Beschäftigungsverluste wären im Westen Deutschlands erheblich. Im Osten würden sie erschütternde Ausmaße annehmen. Insgesamt könnten nach Schätzungen des Ökonomen Friedrich Schneider mehr als 800.000 Stellen in die Schattenwirtschaft abwandern. Was ein Mindestlohn anrichten kann, zeigt ein Blick nach Frankreich. Dort bleibt vor allem jungen Menschen der Zugang zum Arbeitsmarkt versperrt. Die Jugendarbeitslosigkeit ist dort mit 18 Prozent doppelt so hoch wie in Deutschland.
Mindestlohn-Befürworter argumentieren oft, man müsse von seiner Hände Arbeit leben können. Doch der Mindestlohn kann individuelle Notlagen nicht zielgenau beheben und ist deshalb für die Grundsicherung ungeeignet. Diese sozialpolitische Funktion kann das Arbeitslosengeld II besser erfüllen. Um Bedürftigkeit zu vermeiden, müsste der Mindestlohn je nach Haushaltsgröße unterschiedlich hoch sein. Ein Alleinstehender erreicht schon mit 5 Euro das Existenzminimum. Eine Alleinerziehende mit einem Kind wäre hingegen selbst mit einem Stundenlohn von 10 Euro noch auf ergänzende Sozialtransfers angewiesen.
Institut der deutschen Wirtschaft Köln
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