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Für Familienunternehmen immer wichtiger: frühzeitig Nachfolge regeln
Nicht erst seit der Erbschaftsteuerreform ist es für Unternehmer außerordentlich wichtig, zu Lebzeiten eine fundierte Nachfolgeregelung zu treffen. Besondere Dringlichkeit erfährt dieses Thema jedoch durch die aktuelle wirtschaftliche Situation, weiß Rechtsanwalt Dr. Egon Peus von der Kanzlei AULINGER Rechtsanwälte.
Bochum / Essen, April 2009 ? Stichwort: Eigenkapital. In der Regel kommt heute kein Unternehmen ohne fremdes Kapital aus. Und die Zeiten sind vorbei, in denen langjährige gute Beziehungen zu einer Hausbank und gelegentliche Kreditgespräche ausreichten, um Kredite zu erhalten. Neue Gesetze und Regelungen (?Basel II?) haben dazu geführt, dass die Mittelvergabe seitens der Kreditinstitute straffer und anspruchsvoller gehandhabt wird ? ?erst recht in der sogenannten Finanzkrise?, betont Peus.
Deshalb ist es sinnvoll, dass Unternehmer ihre Eigenkapitalquote erhöhen, ?denn dieses Geld oder jedenfalls eigenkapitalähnliche Eigenmittel sind ein Puffer, der manche Kredite überhaupt erst ermöglicht, mindestens aber verbilligt?, so der Rechtsanwalt weiter. Diese Zusammenhänge sollten bei Testamenten, Erbverträgen und anderen Nachfolgeregelungen berücksichtigt werden. Viele Unternehmens- und Rechtsberater empfehlen, nach dem Motto ?einer muss das Sagen haben?, in der Nachfolgeregelung für ?klare Verhältnisse? zu sorgen ? der ausersehene Unternehmensnachfolger soll ?das ganze Unternehmen? oder die Beteiligung bekommen. Seine Geschwister und die überlebende Witwe sollen dagegen so weit wie möglich ausgeschlossen werden ? etwa durch Ausschluss von Zugewinnausgleich, Erbverzichte oder Pflichtteilsverzichte. Sie werden finanziell zufriedengestellt, indem Abfindungen gezahlt werden.
Bei solch einem Vorgehen muss Folgendes beachtet werden: Alles, was derart an Finanzmitteln weggegeben wird, um Pflichtteilsverzichte zu erkaufen, geht dem Unternehmen verloren. Nach dem Erbfall ausbezahlter Zugewinn und Pflichtteile erst recht. Und es kann dazu führen, dass die Eigenkapitalquote sinkt und das Unternehmen somit über kein stabiles Finanzpolster mehr verfügt. Damit stellen zwar die ausgeschiedenen Erben keine lästigen Fragen mehr ? dafür aber die Banken, und diese sind oft schwerer zufriedenzustellen als Familienangehörige.
Das Ziel, den Unternehmensnachfolger ?auf eigenes Risiko, aber auch für sein eigenes Portemonnaie? das Unternehmen führen zu lassen, kann gleichwohl auf eigenkapitalschonende Weise erreicht werden. So können die direkten Erben ? etwa die Geschwister des Unternehmensnachfolgers ? in der Nachfolgeregelung zunächst mit einem Teil des Gesellschaftsanteils bedacht werden. Zu Lebzeiten des Erblassers (also des Seniorchefs) oder auch im Testament können dafür besondere Regelungen zum Stimmrecht oder zur laufenden Geschäftsführung getroffen werden ? derart etwa, dass der vorgesehene neue Chef nicht für alles und jedes im Tagesgeschäft die Mitgesellschafter zu fragen braucht oder sie ihm mehrheitlich Weisungen erteilen können. Auch lässt sich der Umfang der zulässigen Gewinnausschüttungen oder Entnahmen regeln und begrenzen, sodass nicht ein üppiges Luxusleben der Erben finanziert wird, sondern nur maßvolle Entnahmen zur Lebensführung gestattet sind, im übrigen aber investiert wird und Arbeitsplätze gesichert werden.
Auch können den anderen Erben testamentarisch statt Geschäftsanteilen Guthaben zugewiesen werden, die sie aber erst einmal als Darlehen ?stehen lassen? müssen. In anderen Fällen kann eine stille Beteiligung sinnvoller sein.
Es steht also eine Fülle an Möglichkeiten zur Verfügung, die es im Einzelfall nach den konkreten Verhältnissen sowie den Wünschen und Bedürfnissen der Beteiligten abzuwägen gilt. ?Wichtig ist vor allem, die Notwendigkeit plötzlicher, ungeplanter hoher Geldabflüsse im Unternehmen möglichst einzuschränken?, betont Dr. Egon Peus.
Fazit: Mehr denn je sind Unternehmer gut beraten, ihre Nachfolge, also ihr Erbe frühzeitig und mit Sachverstand zu regeln. ?Man kann vielen finanziellen Gefahren entgegenwirken. Der unbedachte Griff zu juristischen Schubladenlösungen kann dabei aber massive negative Folgen für das Unternehmen haben?, bilanziert der Rechtsanwalt und Notar. Er empfiehlt das Hinzuziehen eines Experten für Unternehmensnachfolge, idealerweise mit besonderen Erfahrungen im Gesellschafts- und Erbrecht, sowie ergänzend die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater.
Informationen im Internet: www.aulinger.eu
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