Amtliche Statistik verantwortet 0,7% der Bürokratiekosten von Unternehmen
Amtliche Statistik verantwortet 0,7% der Bürokratiekosten von Unternehmen
WIESBADEN – Wie aus dem zweiten Jahresbericht der Bundesregierung zum Programm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ hervorgeht, beruhen 0,7% der bei Unternehmen in Deutschland jährlich anfallenden Bürokratiekosten durch Informationspflichten auf amtlichen Statistiken.
Durch sie entstehen den Unternehmen Kosten in Höhe von 351 Millionen Euro. Insgesamt wendet die deutsche Wirtschaft über 47 Milliarden Euro jährlich für die Erfüllung bürokratischer Pflichten, wie zum Beispiel Anträge, Nachweise oder statistische Berichtspflichten auf.
Zwischen Januar 2007 und August 2008 wurden im Rahmen einer Bestandsmessung 9 230 Informationspflichten der Wirtschaft erhoben, von denen 162 Pflichten aus der amtlichen Statistik resultieren. Die Verteilung der Kosten auf einzelne Statistiken ist dabei relativ ungleich. So verursachen die zehn kostenintensivsten Einzelstatistiken bereits 81% der Belastung oder 284 Millionen Euro jährlich. Darunter befinden sich zum Beispiel die für eine Exportnation wie Deutschland so bedeutsame Außenhandelsstatistik und die Konjunkturstatistiken in den Bereichen Industrie, Handel und anderen Dienstleistungen.
Auf Basis dieser Zahlen wird Bürokratieabbau nachprüfbar. Das Statistische Bundesamt (Destatis) arbeitet laufend daran, das Verhältnis zwischen Auskunftsbelastung und Informationsnutzen von Statistiken zu verbessern und die Balance zwischen ihnen zu optimieren. Wo es eine verbesserte Methodik oder veränderte Verhältnisse erlauben, wird die Belastung der Auskunftsgebenden bei weiterhin hohen Qualitätsstandards reduziert. In den vergangenen Jahren wurden einige Erhebungen auch komplett abgeschafft. Destatis dokumentiert in seinem Internetangebot regelmäßig seine bisher erzielten Erfolge und macht damit die durchgeführten Entlastungsmaßnahmen transparent (www.destatis.de , Pfad:
Über uns –> Bürokratieabbau –> Entlastung von Meldepflichtigen). Die statistischen Ämter leisten damit ihren Beitrag zur Selbstverpflichtung der Bundesregierung, 25% der Bürokratiekosten aus Informationspflichten bis 2011 abzubauen. Bereits im aktuellen Jahresbericht sind zahlreiche Maßnahmen der amtlichen Statistik zur Entlastung der Wirtschaft enthalten.
Zielführend ist es, bei den Kostentreibern anzusetzen. Die Außenhandelsstatistik als kostenintensivste Erhebung wurde zum 1. Januar
2009 geändert. So wurde der Schwellenwert, ab dem jedes Unternehmen meldepflichtig ist, für die jährlichen Im- oder Exporte im innergemeinschaftlichen Handel von 300 000 auf 400 000 Euro angehoben.
Dadurch sind 9 500 der etwa 70 000 Unternehmen, die bisher monatlich Meldungen über ihre Warenein- und ausgänge liefern mussten, von dieser Auskunftspflicht befreit.
Die Wirtschaft wurde damit um knapp elf Millionen Euro pro Jahr entlastet.
Bereits die beiden Gesetze zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (kurz
„Mittelstandsentlastungsgesetze“) aus den Jahren 2006 und 2008 haben kleinere Unternehmen spürbar von Statistikpflichten entlastet. Darüber hinaus reduzieren das Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften aus dem Jahre 2008 sowie das aktuelle dritte Mittelstandsentlastungsgesetz die statistischen Berichtspflichten für das Handwerksgewerbe deutlich. Die vierteljährliche Befragung des Handwerks für konjunkturstatistische Zwecke entfällt ebenso wie die primäre Handwerkszählung, die durch eine Registerauszählung ersetzt werden soll. Diese Vereinfachungen sparen im langjährigen Mittel über sechs Millionen Euro ein.
Darüber hinaus wurde weiterhin das Agrarstatistikgesetz geändert, indem die Viehbestandserhebung, die Bodennutzungshaupterhebung, die Agrarstrukturerhebung, die Haupterhebung der Landwirtschaftszählung und die Weinbauerhebung vereinfacht wurden. Insgesamt sollen 32 Informationspflichten für die Landwirte komplett entfallen. Die jährlichen Bürokratiekosten für die Agrarwirtschaft können so um rund
1,3 Millionen Euro reduziert werden.
Dies sind ausgewählte Beispiele für vielfältige Maßnahmen, die dazu beitragen, die Bürokratiekosten durch statistische Berichtspflichten für Unternehmen weiter zu reduzieren. Parallel dazu entwickelt Destatis die modernen Online-Meldeverfahren IDEV und .CORE weiter. Unternehmen und Behörden können damit ihre statistischen Daten auf effiziente Weise online via Internet an die amtliche Statistik übermitteln und verringern so ihren Aufwand, ohne dass auf Informationen verzichtet werden muss.
Die Ergebnisse der Bestandsmessung bestätigen im Wesentlichen die Studie “ Die Bedeutung der Belastung durch die amtliche Statistik“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin (siehe hierzu www.destatis.de , Pfad: Presse–> Pressemitteilungen, Pressemitteilung Nr. 304 vom 26. Juli 2006).
Der Bericht der Bundesregierung 2008 zur Anwendung des Standardkosten-Modells und zum Stand des Bürokratieabbaus steht im Internetangebot unter www.bundesregierung.de , Pfad: Nachrichten –> Pressemitteilungen Nr. 456 vom 10. Dezember 2008, zur Verfügung.
Weitere Auskünfte gibt:
Daniel Vorgrimler,
Telefon: (0611) 75-3486,
E-Mail: daniel.vorgrimler@destatis.de364041