HAUSTEIN: Wer Vorsorge trifft, darf nicht bestraft werden! Schonvermögen bei der Altersvorsorge…
HAUSTEIN: Wer Vorsorge trifft, darf nicht bestraft werden! Schonvermögen bei der Altersvorsorge gerecht gestalten
BERLIN. Zu dem Vorschlag des nordrhein-westfälischen Sozialministers Laumann, das Schonvermögen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) auf bis zu 45.000,- Euro zu erhöhen, erklärt der Experte für Arbeit und soziale Sicherung Heinz-Peter HAUSTEIN:
Der Vorstoß Laumanns ist richtig. Aber er ist nicht neu, sondern eine alte Forderung auch der FDP.
Denn es ist doch eine Frage der Gerechtigkeit. Wer lange fürs Alter vorgesorgt und gespart hat, muss anders behandelt werden als der, der alles verprasst hat.
Natürlich bedarf es einer Obergrenze beim nicht antastbaren Schonvermögen, damit der Handwerker davor geschützt ist, mit seinen Steuern für den Millionär aufkommen zu müssen.
Doch muss zumindest die private Altersvorsorge geschont werden. Das umso mehr, da schon heute die gesetzliche Rente nicht mehr den Lebensstandard sichert.
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