Sachverstaendige begruessen Staerkung der Einlagensicherung
Sachverstaendige begruessen Staerkung der Einlagensicherung
Zu der heutigen Anhoerung im Finanzausschuss zum Gesetzentwurf
zur Aenderung des Einlagensicherungsgesetzes erklaeren der
finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Ulrich
Krueger und der zustaendige Berichterstatter der
SPD-Bundestagsfraktion Joerg-Otto Spiller:
Die Sachverstaendigen haben in der heutigen Anhoerung begruesst,
dass die von der EU beschlossene Aenderung der
EU-Einlagensicherungsrichtlinie mit dem Gesetzentwurf schnell in
deutsches Recht umgesetzt wird. Dies wird als gutes Signal fuer
die Anleger in der Finanzmarktkrise ausdruecklich betont. So
kann schnell eine Harmonisierung in der EU erreicht werden.
Damit wird ab dem 30. Juni 2009 die gesetzliche Mindestdeckung
bei der Einlagensicherung auf 50.000 Euro angehoben. Die
bisherige Selbstbeteiligung von Anlegern in Hoehe von zehn
Prozent wird abgeschafft. Ab dem 31. Dezember 2010 wird eine
weitere Anhebung auf 100.000 Euro erfolgen. Die Auszahlungsfrist
wird auf hoechstens 30 Arbeitstage verkuerzt. In Deutschland
haben wir schon lange ein gutes Einlagensicherungssystem, das
ueber diese Betraege hinausgeht. Die EU hat mit dieser
Aenderungsrichtlinie infolge der weltweiten Finanzmarktkrise
Handlungsstaerke gezeigt.
Neben dieser Richtlinienumsetzung enthaelt der Gesetzentwurf
verbesserte Regelungen zur Frueherkennung von Risiken und zur
Schadenspraevention. So lobte Professor Wolfgang Gerke, dass die
Entschaedigungseinrichtungen verpflichtet werden, bei den ihnen
zugeordneten Finanzinstituten regelmaessig Pruefungen
vorzunehmen und dass die Hoehe der Beitraege zu der
Entschaedigungseinrichtung nach dem Risiko des jeweiligen
Finanzdienstleisters bemessen wird.
In der Anhoerung wurde auch betont, dass es dabei wichtig sei, –
wie es bisher schon rechtlich geregelt sei – auch solche Faelle
durch Entschaedigungseinrichtungen abzusichern, bei denen
kriminelle Energie zur Insolvenz des Finanzdienstleisters und
zur Schaedigung der Anleger gefuehrt habe. So sei der Fall des
Anlagebetrugs durch „Phoenix Kapitaldienste“, bei dem viele
Anleger nach der Insolvenz noch auf ihre Entschaedigungen warten
muessen, da Rechtsstreitigkeiten im Insolvenzverfahren andauern,
kein Beispiel fuer ein Versagen des Entschaedigungssystems. In
der Anhoerung wurde deutlich herausgestellt, dass das deutsche
System der Einlagensicherung und Anlegerentschaedigung im
internationalen Vergleich gut ist. Die Erhebung von
Sonderbeitraegen durch die Entschaedigungseinrichtung EdW sei in
ihrer Struktur gerichtlich bestaetigt worden. Mit dem
Gesetzentwurf wuerden die Anpassungen vorgenommen, die die
Erhebung der Sonderbeitraege rechtssicher machen wuerden.
Die Krisenfestigkeit der Entschaedigungseinrichtungen in
Deutschland wird durch diesen Gesetzentwurf verbessert.