SPD fuer erweiterte steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeitraegen
SPD fuer erweiterte steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeitraegen
Zur Anhoerung des Finanzausschusses zum Buergerentlastungsgesetz erklaeren die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Frechen und der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Ulrich Krueger:
Die Sachverstaendigen begruessten einhellig die mit dem Buergerentlastungsgesetz deutlich verbesserte steuerliche Abziehbarkeit von Beitraegen fuer eine Kranken- und Pflegeversicherung. Die Experten bestaetigten, dass die Neuregelung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Die Beitragszahler werden dadurch um 9,3 Milliarden Euro entlastet.
Besonders positiv werteten die Sachverstaendigen, dass das von Bundesfinanzminister Peer Steinbrueck vorgelegte Buergerentlastungsgesetz gleichermassen fuer gesetzlich wie privat Kranken- und Pflegeversicherte gilt, obwohl sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausschliesslich auf die Beitraege eines privat Versicherten bezog. Die SPD hat damit dafuer gesorgt, dass alle Kranken- und Pflegeversicherten in die Neuregelung einbezogen werden.
Die Anhoerung bestaetigte ausserdem die auch von den Finanzpolitikern der SPD geteilten Bedenken gegen die vorgesehene Neuregelung, dass Beitraege zu Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfaehigkeits- oder Arbeitslosenversicherungen nur noch im Rahmen einer Guenstigerpruefung geltend gemacht werden koennen. Dies wuerde zwar Schlechterstellungen gegenueber dem bisherigen Recht verhindern. Angesichts der hohen Bedeutung dieser Risikoversicherungen sowohl fuer den Einzelnen als auch fuer die Gemeinschaft wird sich die SPD aber in den anstehenden Gesetzesberatungen fuer eine erweiterte steuerliche Absetzbarkeit dieser Versicherungen einsetzen. Dabei sollen insbesondere Bezieher geringer und mittlerer Einkommen und Familien mit Kindern zusaetzlich entlastet werden.
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