Koalition einigt sich auf weitere Maßnahmen zur Begrenzung von Managergehältern
Koalition einigt sich auf weitere Maßnahmen zur Begrenzung von Managergehältern
Verschärfungen der aktienrechtlichen Vorgaben
Zur heutigen Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe ?Managergehälter? erklären die beiden Vorsitzenden, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß MdB:
Anfang März haben die Koalitionsspitzen vereinbart, die bereits erreichten Vereinbarungen zur Begrenzung von Managergehältern im Rahmen einer weiteren Arbeitsgruppe weiter zu konkretisieren und ? wo möglich ? noch zu ergänzen. Mit diesem Ziel hat die Arbeitsgruppe unter unserer gemeinsamen Leitung heute erstmals beraten.
Dabei konnte die Arbeitsgruppe sich heute auf wichtige Konkretisierungen der bereits Ende Januar vereinbarten Verschärfungen der aktienrechtlichen Vorgaben für die Angemessenheit von Vorstandsbezügen sowie deren nachträglicher Herabsetzung unbillig hoher Bezüge im Falle einer veränderten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ( sect; 87 Abs. 1 und 2 AktG) verständigen.
Gleichzeitig haben wir zusätzlich zu den bereits vereinbarten Neuregelungen grundsätzliche Einigkeit zu weiteren Maßnahmen erzielt:
– Bei sogenannten D O-Versicherungen (=Directors Officers), mit denen sich Vorstandmitglieder gegen Schadenersatzansprüche bei eigenem Fehlverhalten absichern, wollen wir einen verbindlichen Selbstbehalt in Höhe von mindestens einer Gesamt-Jahresvergütung des Managers vorsehen.
– Die Zahl der von einer Person gleichzeitig wahrnehmbaren Aufsichtsratsmandate soll weiter beschränkt werden.
– Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile sollen erst am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt werden.
– Für den Wechsel von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat desselben Unternehmens wird eine zweijährige Karenzfrist eingeführt. Eine Ausnahme soll dabei in Familienunternehmen gelten.
Zu diesen Fragen werden wir unverzüglich in die Klärung von Details eintreten, um im Rahmen einer abschließenden Sitzung der Arbeitsgruppe in der kommenden Sitzungswoche genaue Formulierungen zu vereinbaren.
Diese gesetzgeberischen Maßnahmen wird die Koalition in den kommenden Wochen noch durch wichtige Regierungsvorlagen ergänzen:
– Im Rahmen eines Governance-Kodex für die öffentlichen Unternehmen mit Bundesbeteiligung werden Regeln zur Transparenz der Managervergütung festgelegt, die den schon bestehenden Regeln für börsennotierte Aktiengesellschaften entsprechen.
– Zu den von der Finanzmarktaufsicht vorzugebenden Mindeststandards für Kreditinstitute werden künftig auch Vorgaben für die Vergütungsstrukturen enthalten sein, die eine stärkere Langfristorientierung der Vergütungen in diesem Bereich sicher stellen sollen.
Die heute erzielten Ergebnisse der Arbeitsgruppe bedeuten noch einmal eine deutliche Verschärfung der Vorgaben für die Managervergütung. Sie werden rechtzeitig in das entsprechende Gesetzgebungsverfahren eingespeist, um mit den bereits im Januar beschlossenen Maßnahmen noch vor der Sommerpause verabschiedet werden zu können.
Keine Einigung wurde in der Arbeitsgruppe zu den Fragen einer Einschränkung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs für Vorstandsvergütungen, der Einführung einer Börsenumsatzsteuer sowie nach einer Verringerung der im Mitbestimmungsgesetz festgelegten Anzahl der Aufsichtsratssitze erzielt.
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