EuGH setzt arbeitnehmerfeindliche Rechtsprechung fort
Berlin
EuGH setzt arbeitnehmerfeindliche Rechtsprechung fort
‚Die arbeitnehmerfeindliche Rechtsprechung des EuGH wird mit dem heutigen Urteil zum luxemburgischen Arbeitsrecht fortgesetzt‘, erklärt MdB Alexander Ulrich, Obmann der LINKEN im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, anlässlich des heutigen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). ‚Das Urteil des EuGH zeigt, wie unverzichtbar das Nein der Iren zum Vertrag von Lissabon für den Erfolg des weiteren Integrationsprozesses war.‘ Ulrich weiter:
‚Der Gerichtshof wertete bereits die Verpflichtung eines Unternehmens zur Vorlage eines Arbeitsvertrages und die Einhaltung kollektiver Arbeitsverträge als Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit. Jede Regelung die für Arbeitnehmer/innen günstiger ist als die Entsenderichtlinie wird verworfen. Wir werden die SPD und Kurt Beck an seiner Aussage messen, dass dringender Korrekturbedarf zum Schutz der Arbeitnehmer/innen in den europäischen Verträgen besteht. Die SPD kann Farbe bekennen, indem sie dem Antrag der Linken auf Aussetzung der Ratifikation des Vertrags von Lissabon und einer primärrechtlichen Ergänzung der europäischen Verträge im Deutschen Bundestag zustimmt‘.
F.d.R. Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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