Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

München

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Herrmann begrüßt Beschluss des Bundeskabinetts zur Anpassung der HOAI: „Bayerische Forderungen berücksichtigt“

Das Bundeskabinett hat heute die 6. Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI verabschiedet. „Eine Anpassung der HOAI ist überfällig. Es ist erfreulich, dass das Bundeskabinett die bayerischen Forderungen berücksichtigt hat,“ so der bayerische Innenminister Joachim Herrmann. Mit der novellierten Fassung der HOAI würden die Honorare von den Baukosten abgekoppelt und damit Anreize zum kostengünstigen Bauen geschaffen. Herrmann begrüßte zudem die pauschale Anhebung der Entgeltsätze um zehn Prozent. „Die Stundensätze der HOAI sind seit 14 Jahren unverändert. Hier war eine Anpassung dringend erforderlich.“ Die Anwendung der HOAI wurde auf Planungen von im Inland ansässigen Büros beschränkt. Damit wurde auch der allgemeinen Dienstleistungsfreiheit gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie Rechnung getragen. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, ist noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

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