Zypries begrüßt Vorschlag der EU-Kommission zum Anlegerschutz
Zypries begrüßt Vorschlag der EU-Kommission zum Anlegerschutz
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das heute von der Europäischen Kommission vorgestellte Vorhaben zur Verbesserung des Schutzes von Privatanlegern begrüßt. Danach sollen Vertriebsregeln für Finanzdienstleister und Informationspflichten für Geldanlagen, die an Privatanleger gerichtet sind, harmonisiert werden. Ziel ist es, bei Anlageprodukten wie etwa Investmentfonds, Zertifikate, fondsgebundenen Versicherungen und anderen Verbraucheranlageprodukten für Privatanleger eine erhöhte Transparenz zu schaffen und die Vergleichbarkeit der Produkte zu verbessern.
„Die Finanzmarktkrise hat deutlich gemacht, dass Markt und Verbraucher neue Regeln für Finanzmarktprodukte brauchen. In Deutschland hat die Bundesregierung mit dem von mir vorgeschlagenen Gesetzentwurf zum Schuldverschreibungsrecht, der deutlich verbesserte Informations- und Dokumentationspflichten bei Finanzmarktprodukten vorsieht, ihrerseits einen wichtigen Schritt für den Anlegerschutz auf den Weg gebracht. Aber wir brauchen europäische Regeln. Private Anleger sind in der Vergangenheit durch Bankberater oft unzureichend und manchmal auch irreführend über das gekaufte Produkt informiert worden und haben jetzt zum Teil erhebliche Verluste erlitten. Deshalb begrüße ich die Vorschläge der Kommission, für gut strukturierte und sichere Anlageprodukte, über die sich der Anleger informieren und die er auch miteinander vergleichen kann. Anleger müssen erkennen können, welche Eigeninteressen ein Berater zum Beispiel an Provisionszahlungen hat. Ein einheitliches Regelwerk auf europäischer Ebene im Bereich der Finanzdienstleistungen ist ein wesentliches Element für einen funktionierenden Kapitalmarkt in den einzelnen Mitgliedstaaten,“ erklärte Zypries heute.
Die Europäische Kommission veröffentlicht in ihrer Mitteilung vom 29. April 2009 zu verpackten Verbraucheranlageprodukten ihr Vorhaben, ein Regelwerk zu entwickeln, welches ein europäisches einheitliches Maß an zwingenden Veröffentlichungspflichten und Vertriebsregeln vorsieht. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der sog. Finanzkrise ist den Bedürfnissen der Investoren nach gut strukturierten und sicheren Anlageprodukten, deren Informationen öffentlich zugänglich sind, Rechnung zu tragen.
Ziel der Neuregelung ist die Vorgabe von produktübergreifenden und leicht verständlichen Informationsblättern sowie einheitlicher Vertriebsregeln für Anlageprodukte im Verbrauchergeschäft. Durch ein möglichst hohes Maß an Harmonisierung wird dem Verbraucher eine Vergleichsentscheidung zwischen den Produkten ermöglicht. Zwar existiert insgesamt bereits ein beachtliches Maß an Publikationspflichten, die den Investorenschutz betreffen. Jedoch unterscheiden sich die Regelungen je nachdem, um welches Produkt es sich handelt und wie der Vertrieb der Produkte erfolgt. Für Investmentfonds, Zertifikate, fondsgebundene Versicherungen und andere Verbraucheranlageprodukte müssen daher in Zukunft in der Beziehung zum Kunden vergleichbare Standards für Offenlegungspflichten gelten, um die Kosten, Gewinnchancen und Verlustrisiken für den Anleger erkennbar zu machen.
Die Vertriebs- und Beratungsregeln nach der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente sollen der Maßstab für alle Verbraucheranlageprodukte werden. Damit müssten beispielsweise in Zukunft auch bei fondsgebundenen Lebensversicherungen die Provisionen offen gelegt werden.
Erste Umsetzungsvorschläge erfolgen Ende des Jahres 2009. Das Bundesministerium der Justiz unterstützt die Europäische Kommission bei der Umsetzung dieser Ziele.
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