Sparkassengesetz: Neue Aspekte für eine Gesamtlösung

Wiesbaden

Sparkassengesetz: Neue Aspekte für eine Gesamtlösung
Die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Margaretha Hölldobler-Heumüller begrüßt, dass in der Diskussion um das hessische Sparkassengesetz mit dem Stiftungs- und Holdinggedanken neue Aspekte für eine tragfähige Gesamtlösung der Gestaltung der Sparkassenlandschaft diskutiert werden: ‚Wir müssen Kooperationen und Zusammenschlüsse unter den hessischen Sparkassen erleichtern, ohne die Türen für den Einkauf privater Banken zu öffnen und ohne die Gemeinnützigkeit und die ortsnahe Versorgung kleiner und mittlerer Unternehmen zu gefährden.‘
‚Mit Stiftungs- wie Holdingsmodellen könnten im Rhein-Main-Raum, aber auch in den anderen Regionen Hessens zukunftsfeste Organisationsstrukturen entstehen. Sie sollten vorbehaltlos diskutiert werden. Unser Ziel muss es sein, den Sparkassen zu ermöglichen, angemessen auf die Konkurrenz durch Privat- und Direktbanken zu reagieren, und darüber hinaus auch gezielter auf den Bedarf größerer Unternehmenskunden einzugehen. Gleichzeitig muss die Neuregelung aber – auch in europarechtlicher Hinsicht – zuverlässig verhindern, dass sich private Banken an Sparkassen beteiligen. Die Expertenanhörung im September werden wir nutzen, um dies zu überprüfen‘, kommentiert Margaretha Hölldobler-Heumüller den heute von der FDP vorgestellten Gesetzentwurf zum Sparkassengesetz.
‚Die von der CDU-Landesregierung 2007 eingeführte Möglichkeit, in der Sparkassenbilanz handelbares Stammkapital zu bilden, halten wir nach wie vor für ein europarechtliches Risiko. Deshalb sehen wir, wie in der parlamentarischen Diskussion angekündigt, Bedarf für eine Gesamtlösung die den gesamten hessischen Sparkassenraum umfasst, der aber auch eine größere Transparenz und parlamentarische Kontrolle, wie der gemeinnützige Auftrag erfüllt wird, gewährleistet‘, kündigt Margaretha Hölldobler-Heumüller eine eigenständige Initiativen der GRÜNEN an.
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