Aktuelle Stunde: Nordwest-Landebahn ? Spatenstich für neue Arbeitsplätze und die Zukunft in…
Aktuelle Stunde: Nordwest-Landebahn ? Spatenstich für neue Arbeitsplätze und die Zukunft in Hessen
Dieter Posch: Der erfolgte Spatenstich setzt das Startsignal für den bedarfsgerechten Ausbau des Frankfurter Flughafens
?Der Flughafen Frankfurt Main ist ohne jeden Zweifel eine der wichtigsten Infrastrukturmaßnahmen des Landes. Mit dem Spatenstich vom 8. Mai für die zukünftige Landebahn Nordwest ist das Startsignal für den bedarfsgerechten Ausbau gegeben worden?, sagte Wirtschaftsminister Dieter Posch in der heutigen Aktuellen Stunde im Plenum.
Wer aktuell sehe, wie andere große Flughäfen ihre Kapazitäten erweitern, wisse, wie wichtig diese neue Landebahn Nordwest für den Frankfurter Flughafen sei. Sie sichere die langfristige Zukunftsfähigkeit der größten Luftverkehrsdrehscheibe in der Mitte Deutschlands im internationalen Wettbewerb und optimiere das Mobilitätsangebot in der Region.
?Wichtig ist, dass wir jetzt die richtigen Maßnahmen für einen Konjunkturaufschwung zu Gunsten des Wirtschaftsstandortes Deutschland ergreifen. Der Ausbau des Flughafens stellt dabei ein eigenes Konjunkturprogramm dar, ohne dass auf Zuwendungen des Staates zurückgegriffen werden muss. Mit einem Investitionsvolumen von rund 4 Milliarden Euro kommt dem Ausbau des Frankfurter Flughafens eine bedeutende Signalwirkung für den wirtschaftlichen Aufschwung in Hessen zu – rund 70 Prozent der Investitionen werden der Region in Form von Aufträgen zugute kommen?, erläuterte Posch.
Die Entscheidung für den Ausbau des Frankfurter Flughafens sei damit wegweisend für die weitere wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes und der Region. In den wirtschaftlich schwierigen Zeiten biete der Frankfurter Flughafen zahlreichen Menschen eine verlässliche und langfristige berufliche Perspektive.
Posch machte deutlich, dass die Fraport AG bereits nach geltender Gesetzeslage berechtigt gewesen wäre, unmittelbar nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses am 18.12.2007 auf eigenes Risiko mit dem Bau der neuen Landebahn zu beginnen. Die Vorschrift des § 10 Abs. 6 Satz 1 Luftverkehrsgesetz regele ausdrücklich, dass Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss keine aufschiebende Wirkung haben.
Ungeachtet dessen habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Januar diesen Jahres nach fast einjähriger Prüfung sämtliche Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main abgelehnt und damit den Beginn der Bauarbeiten erlaubt. Das Gericht habe in seinen Beschlüssen dabei deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der festgestellte Bedarf für die neue Landebahn nicht durch die aktuellen wirtschaftlichen Ereignisse in Frage gestellt werde.
Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss werden in den Musterverfahren ab dem 2. Juni vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel verhandelt.
Pressestelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
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