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PStS Schauerte: Mittelständische Unternehmen nutzen das Kredit- und Bürgschaftsprogramm des Bundes vor allem für Investitionen
Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass den Unternehmen in der aktuell schwierigen Finanzmarktsituation weiterhin die notwendigen Mittel für ihre Investitionen und zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität zur Verfügung stehen. Es geht darum, eine Kreditklemme zu vermeiden.
Parlamentarischer Staatssekretär Schauerte: „Das neue Kredit- und Bürgschaftsprogramm des Bundes wird von den Unternehmen gut angenommen. Es liegen bereits Anträge in Höhe von insgesamt 4,5 Mrd. Euro vor, davon ca. 1,9 Mrd. Euro aus dem Mittelstand und über 2,5 Mrd. Euro von großen Unternehmen. Erfreulicherweise werden dabei von den mittelständischen Unternehmen etwa zwei Drittel der Mittel für Investitionsvorhaben verwendet, die so wichtig für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sind. Die größere Zahl der Anträge auf Betriebsmittelkredite zur Sicherstellung der allgemeinen Liquidität zeigt aber auch, dass sich viele Unternehmen aktuell in einer schwierigen Situation befinden. Sie benötigen diese Mittel, um die notwendigen Anpassungen zu verkraften und die Zeit bis zu einer Normalisierung der Märkte zu überbrücken.“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geht von einer weiter zunehmenden Antragszahl in den nächsten Wochen aus. Parlamentarischer Staatssekretär Schauerte: „Oft sind den Unternehmen die Möglichkeiten nicht bekannt, die das Sonderprogramm bietet. Wir werden daher in den kommenden Wochen zusammen mit der KfW einiges an Öffentlichkeitsarbeit unternehmen, um das Programm noch mehr in das Bewusstsein der Unternehmer zu bringen.“
Für die Unternehmen stehen natürlich auch weiterhin alle sonstigen ERP- und KfW-Förderkredite zur Verfügung, die grundsätzlich auch mit Krediten aus dem Sonderprogramm kombiniert werden können. Hier kommen noch mal über 2,5 Mrd. Euro hinzu, welche die Unternehmen alleine im ersten Quartal 2009 abgerufen haben. Diese bisherigen Förderprogramme haben i. d. R. sogar günstigere Konditionen als das Sonderprogramm, können aber – im Gegensatz zum Sonderprogramm – nicht von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die nach der EU-rechtlichen Definition nach dem 01.07.2008 als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten.
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