Rechnungshof bemängelt Widerspruch zwischen Worten und Taten der Landesregierung
Rechnungshof bemängelt Widerspruch zwischen Worten und Taten der Landesregierung
Der Rechnungshof bemängelt den deutlichen Widerspruch zwischen Worten und Taten dieser Landesregierung: Einerseits propagiert Finanzminister Weimar für das vermeintlich noch ferne 2020 ein Schuldenverbot. Andererseits hat er über seine gesamte Regierungszeit hinweg das strukturelle Defizit im Landeshaushalt tatenlos hingenommen und sogar noch ausgeweitet – das passt weder aus Sicht des Rechnungshofs noch aus Sicht der Opposition zusammen“, reagiert der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Frank Kaufmann, auf die heute vorgestellten Bemerkungen 2008 des Rechnungshofs. „Umgehend nach der konjunkturellen Krise – und nicht erst 2020 – muss mit dem Schuldenabbau ernst gemacht werden. DIE GRÜNEN unterstützen die Forderung des Rechnungshofes nach einem verbindlichen Tilgungsplan.“
Wie der Rechnungshof zurecht darlege, habe die ausschließlich auf kurzfristige Einnahmeerzielung orientierte Ausverkaufspolitik der Koch-Regierung das strukturelle Defizit Hessens sogar nochmals ausgeweitet: „Seit nach 2003 mit dem Verkauf und der Rückanmietung von Dienstgebäuden in großem Stile begonnen wurde, haben sich die jährlich vom Land aufzubringenden Mietzahlungen von 100 auf 300 Millionen Euro verdreifacht. Diese neue Kostenlawine wird die Aufstellung eines tragfähigen Tilgungsplans weiter erschweren“, stellt Kaufmann fest.
Die vom Rechnungshof beispielhaft dargestellte Zweckentfremdung von Bundesmitteln aus dem Ganztagsschulprogramm zum Bau einer Sportstätte, die insbesondere auch dem Vereinssport diene, zeige, wie nötig eine effektive Kontrolle über den Verbleib von Investitionszuschüssen sei. „Mit den jetzt aufgelegten Konjunkturprogrammen fließen fast zwei Milliarden Euro Bundes- und Landesmittel an die hessischen Kommunen. Wir fordern die Landesregierung auf, in Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof umgehend ein effektives Kontrollsystem aufzubauen, um die zweckentsprechende Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.“
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