GOLDMANN: Einrichtung eines Finanzmarktwächters geht zu weit
GOLDMANN: Einrichtung eines Finanzmarktwächters geht zu weit
BERLIN. Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages zum Thema Finanzmarktwächter erklärt der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Michael GOLDMANN:
Die heutige Anhörung zum Thema „Einführung eines Finanzmarktwächters als Konsequenz aus der Finanzkrise“ im Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat gezeigt:
Eine neue behördenähnliche Einrichtung will niemand – auch die FDP-Fraktion nicht. Wohl aber brauchen wir einen personell und finanziell besser aufgestellten Bundesverband der Verbraucherzentralen und mehr Berater in den einzelnen Verbraucherzentralen der Länder. Denn der Bedarf an mehr unabhängiger Beratung und mehr Sachkompetenz st unabweisbar vorhanden. Diese zusätzlichen Aufgaben sollten durch eine Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern längerfristig abgesichert werden. Der Begriff des „Finanzmarktwächters“ ist unglücklich und führt in die Irre, da Verbraucher hiermit Eingriffsrechte verbinden, wie sie nur einer Behörde zustehen.
Einheitlich abgelehnt haben die Experten den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, den Bundesverband der Verbraucherzentralen zum Teil einer Schlichtungsstelle zu machen. Wer Partei ist, kann nicht gleichzeitig Schlichter sein. Diskutiert werden sollte vielmehr der Vorschlag der BaFin einen Ombudsmann für die gesamte Finanzbranche einzurichten oder andere Formen einer unabhängigen außergerichtlichen Streitschlichtung, die dem Verbraucher rasch und unbürokratisch zu seinem Recht verhelfen kann. Die Anhörung hat die Forderungen der FDP-Fraktion in ihrem Positionspapier „Verbraucherrechte im Finanzmarkt stärken“ bestätigt.
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