Aulinger-Anwalt Honorarprofessor an der Universität Münster

Bochum

Aulinger-Anwalt Honorarprofessor an der Universität Münster

Auszeichnung | Honorarprofessur Universität Münster

Die renommierte Anwaltskanzlei Aulinger Rechtsanwälte hat erneut den Sprung von der juristischen Praxis in die Forschung und Lehre geschafft: Dr. Karlheinz Lenkaitis ist zum Honorarprofessor ernannt worden.

Bochum / Essen, 3. Juni 2009 ? Am heutigen Tag verleiht der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälische Wilhelms Universität Münster Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Karlheinz Lenkaitis die Urkunde zur Ernennung zum Honorarprofessor. Damit würdigt die Fakultät die Verdienste des Anwalts in Forschung und Lehre auf den Gebieten des Zivilrechts, des Gesellschaftsrechts und der Rechtsgestaltung. Zudem erkennt die Fakultät an, dass Dr. Lenkaitis seit 2001 erfolgreich und mit großem Einsatz als Lehrbeauftragter der Fakultät wirkt. Er hat den Schwerpunktbereich Rechtsgestaltung und Streitbeilegung mit konzipiert und schlägt durch seine engagierte Mitarbeit eine Brücke zwischen den Fragestellungen der Praxis und der wissenschaftlichen Analyse.

Herr Dr. Lenkaitis, 58 Jahre alt, studierte an der Ruhruniversität Bochum und war dort mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Erichsen tätig. Seit 1980 arbeitet der heutige Seniorpartner bei Aulinger Rechtsanwälte in Bochum als Notar und Fachanwalt für Steuerrecht. Hier ist er schwerpunktmäßig in den Bereichen Unternehmensrecht, Recht der Energieversorger und der Finanzdienstleistungen tätig.

Informationen im Internet: www.aulinger.eu

Über AULINGER Rechtsanwälte:
AULINGER Rechtsanwälte ist eine mittelständische Anwaltskanzlei mit 27 Anwälten, davon 8 Notaren, an den Standorten Bochum und Essen. Zu den Mandanten zählen Unternehmer und Unternehmen aller Größen, vom Freiberufler über den Mittelstand bis zu internationalen Konzernen. Auch die öffentliche Hand und kommunale Unternehmen werden laufend vertreten.
AULINGER Rechtsanwälte betreuen ihre Mandanten umfassend auf allen Gebieten des Unternehmensrechts, so im Gesellschafts- und Steuerrecht, im Arbeits- und Immobilienrecht, bei Nachfolgeplanung und beim Unternehmenskauf. Daneben verfügt die Kanzlei über besondere Expertise auch in Spezialbereichen, etwa im Kartell- und Vergaberecht, im Infrastrukturrecht, dem Energiewirtschaftsrecht und dem Recht der Telekommunikation. Mit dieser Kombination klassischer Beratungsfelder und aktuellem Expertenwissen genießt die Partnerschaft, die 2008 ihr 60-jähriges Bestehen feiern konnte, einen exzellenten Ruf weit über das Ruhrgebiet hinaus.

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