Buergerentlastungsgesetz: Bundestag beschliesst umfangreiche Steuerentlastung
Buergerentlastungsgesetz: Bundestag beschliesst umfangreiche Steuerentlastung
Zu dem heute im Bundestag beschlossenen Buergerentlastungsgesetz erklaeren der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Ulrich Krueger und die zustaendige Berichterstatterin Gabriele Frechen:
Der Bundestag hat heute das Buergerentlastungsgesetz beschlossen. Aufgrund dieses Gesetzes sind Beitraege zur Kranken- und Pflegeversicherung in deutlich groesserem Umfang als bisher steuerlich absetzbar. Die SPD hat sichergestellt, dass dies sowohl fuer privat- als auch fuer gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte gilt. Die Buergerinnen und Buerger werden dadurch jedes Jahr um 9,5 Milliarden Euro entlastet.
Das Buergerentlastungsgesetz verbessert aber auch die steuerliche Beruecksichtigung anderer Vorsorgeaufwendungen, wie Praemien fuer eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung. Diese koennen – wie im alten Recht – innerhalb gemeinsamer Hoechstbetraege fuer Beitraege zur Kranken- und Pflegeversicherung und zu anderen Versicherungen geltend gemacht werden. Die Hoechstbetraege werden von 1.500 beziehungsweise 2.400 Euro auf 1.900 beziehungsweise 2.800 Euro erhoeht. Bei Verheirateten verdoppeln sich die Hoechstbetraege.
Uebersteigen die Beitraege fuer eine Basiskranken- und Pflegeversicherung die angehobenen Hoechstbetraege, sind hoechstens diese Beitraege steuerlich in vollem Umfang absetzbar. Werden die Hoechstbetraege durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeitraege nicht ausgeschoepft, koennen in Hoehe der Differenz auch andere Versicherungsbeitraege von der Steuer abgesetzt werden. Diese von der SPD durchgesetzte Regelung beguenstigt gezielt Gering- und Durchschnittsverdiener.
Das Buergerentlastungsgesetz ist Teil eines umfassenderen steuerlichen Entlastungspakets. Dazu gehoeren neben der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitraege insbesondere auch Entlastungen beim Einkommensteuertarif (unter anderem Anhebung des Grundfreibetrags und Absenkung des Eingangssteuersatzes) und eine Anhebung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes. Alle im vergangenen Jahr beschlossenen Steuerrechtsaenderungen ueber alle Steuerarten fuehren im laufenden Jahr zu einer Gesamtentlastung fuer alle Steuerpflichtigen von 16,5 Milliarden Euro. Dieses Entlastungsvolumen steigt im Jahr 2010 bereits auf 28 Milliarden Euro und im Jahr 2011 auf 30 Milliarden Euro.
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