KOPPELIN: Haushaltsentwurf 2010: ?Armes Deutschland?
KOPPELIN: Haushaltsentwurf 2010: „Armes Deutschland“
BERLIN. Zu dem heute vom Kabinett verabschiedeten Haushaltsentwurf 2010 und der Finanzplanung 2009 bis 2013 erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Jürgen KOPPELIN:
Der Haushalt des Bundes ist ein schwerer Sanierungsfall geworden. Nach der Bundestagswahl ist ein totaler Kassensturz notwendig. Dieser Haushaltsentwurf für 2010 wird dann dem neuen Bundestag kaum noch vorgelegt werden können.
Der Haushaltsentwurf 2010 und die mittelfristige Finanzplanung offenbaren negative Superlative:
– Die höchste Neuverschuldung des Bundes mit rund 90 Milliarden Euro.
– Die größte Finanzlücke in der mittelfristigen Finanzplanung mit rund 300 Milliarden Euro.
– Die höchsten Ausgaben des Bundes mit rund 330 Milliarden Euro.
– Das höchste Staatsdefizit mit bis zu 6 Prozent und die höchste Schuldenstandsquote mit bis zu 80 Prozent.
– Luftbuchungen und Haushaltstricksereien durch Globale Minderausgaben in einer Größenordnung von rund 35 Milliarden Euro.
Die Bundesfinanzen sind ins Chaos geraten. Es ist verantwortungslos und haushaltspolitisch unsolide, wenn ein 18-Milliarden-Programm zur Förderung von Forschung und Bildung ohne Gegenfinanzierung beschlossen wird und Mehrbelastungen von insgesamt 2,4 Milliarden Euro in den Jahren 2011 bis 2013 nicht konkret abgebildet sind.
Politisch motivierte Beschlüsse – etwa auch die Einführung eines Gesundheitsfonds – erweisen sich als schwerwiegende haushaltspolitische Bürde. So sind insgesamt 11,8 Milliarden Euro zur Finanzierung des Gesundheitsfonds im Haushaltsentwurf 2010 eingeplant.
Es kommt nicht von ungefähr, wenn die im Haushaltsentwurf 2010 ausgewiesene Nettokreditaufnahme mit 86,1 Milliarden Euro in etwa der Höhe der Ausgabensteigerungen (gut 80 Milliarden Euro) unter Verantwortung eines SPD-Bundesfinanzministers entspricht.
Damit wird auch deutlich, dass die Haushaltsprobleme nicht nur der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise zuzuschreiben, sondern zu einem großen Teil hausgemacht und von einer mangelnden Ausgabendisziplin gekennzeichnet sind.
Fände noch die alte Schuldenregel (Artikel 115 Grundgesetz) Anwendung, wäre zudem nicht nur der Haushaltsentwurf 2010, sondern wären ebenso die Haushalte 2011 bis 2013 verfassungswidrig. In all den Jahren liegt die Höhe der Nettokreditaufnahme deutlich über den Investitionsausgaben.
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