Koalition staerkt Finanzmarktaufsicht und Versicherungsaufsicht
Koalition staerkt Finanzmarktaufsicht und Versicherungsaufsicht
Zu der 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs zur Staerkung der
Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht erklaeren der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Ulrich Krueger und der zustaendige Berichterstatter Joerg-Otto Spiller:
Mit dem Gesetz zur Staerkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht verbessert die Koalition die Eingriffsmoeglichkeiten der BaFin. Die Umsetzung von international noch auszuhandelnden Regeln fuer die Finanzmaerkte wird so schnell wie moeglich folgen muessen.
Die Finanzmarktkrise, die seit Sommer 2007 andauert, hat deutlich gezeigt, dass die praeventiven Befugnisse der BaFin und ihre Eingriffsmoeglichkeiten in Krisensituationen gestaerkt werden muessen. Auch wird die Informationsbasis der Aufsicht durch zusaetzliche Meldepflichten vergroessert, damit Risikopotenziale besser eingeschaetzt werden koennen. Die Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann kuenftig unter erleichterten Bedingungen hoehere Eigenmittel bei Kreditinstituten oder eine hoehere Liquiditaetsausstattung verlangen, wenn die nachhaltige Angemessenheit der Eigenmittelausstattung oder der Liquiditaetsausstattung eines Instituts ohne eine solche Massnahme nicht mehr gewaehrleistet werden kann. Damit wird als Lehre aus der Krise richtigerweise die Sicherung der Bankenliquiditaet mit in den Vordergrund gerueckt. Zahlungen von im Inland ansaessigen Tochterinstituten auslaendischer Institute an auslaendische konzernangehoerige Unternehmen werden in Krisenfaellen verboten. Mit dem auf die konzerninternen Zahlungen (sogenannte „ring fencing“) beschraenkten Zahlungsverbot wird kuenftig verhindert, dass dem deutschen Tochterinstitut durch die auslaendische Mutter- oder Schwestergesellschaft Liquiditaet entzogen wird. Auch sollen zum Schutz der Substanz eines Kreditinstitutes Massnahmen wie ein Kredit- und Gewinnausschuettungsverbot demnaechst schon moeglich sein, wenn eine Unterschreitung aufsichtsrechtlicher Kennziffern droht. Die Aufsicht wird ebenso bessere Informationen durch regelmaessige Meldungen der Leverage Ratio (Verhaeltnis von Eigenkapital zu den ungewichteten Bilanzaktiva), der Risikokonzentrationen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen sowie Versicherungsgruppen und schliesslich die Anzeige von Versicherungsverbriefungen erhalten.
Die BaFin soll auch die Abberufung von Mitgliedern der Kontrollgremien von Banken und Versicherungen verlangen koennen, die unzuverlaessig sind und nicht die erforderliche Sachkunde haben. Die Mitglieder der Verwaltungs- und Aufsichtsraete muessen persoenlich zuverlaessig und geeignet sein, die von dem Institut oder der Finanzholding-Gesellschaft getaetigten Geschaefte zu verstehen, deren Risiken fuer das Unternehmen zu beurteilen und noetigenfalls Aenderungen in der Geschaeftsfuehrung durchzusetzen. Sachkunde bedeutet danach, dass die betreffende Person im Zweifel nachweisen muss, dass sie ueber eine Eignung zum Verstaendnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Ablaeufe im Tagesgeschehen des Unternehmens verfuegt. Mit der Verwendung eines einheitlichen Begriffs der Sachkunde im Kreditwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz wird gewaehrleist, dass Mitglieder von Kontrollgremien keine unterschiedlichen Anforderungen im Bereich dieser Gesetze erfuellen muessen. Dies hilft bei der Anhebung des fachlichen Niveaus der Kontrollgremien und erleichtert die Mitarbeit hinreichend qualifizierter Personen ueber geschaeftliche Grenzen von Instituten und Versicherungen hinaus.
Die Aufsicht ist mit dem Gesetz besser zur Gefahrenabwehr gewappnet. Bafin und Bundesbank arbeiten in der Bankenaufsicht gut zusammen. Die internationalen Verhandlungen zur Finanzmarktkrise werden weitere Aenderungen der Finanzmarktaufsicht vorantreiben. Auch die internationale Zusammenarbeit der Aufsichten ist – wie in der EU geplant – zu verbessern.
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