Finanzminister Weimar: ‚Hessen bei der Umsetzung der milliardenschweren Investitionsprogramme…
Finanzminister Weimar: ‚Hessen bei der Umsetzung der milliardenschweren Investitionsprogramme Spitze‘
Alle Maßnahmen aus den Konjunkturpaketen von Bund und Land geprüft
Nach nur 10 Wochen hat das Finanzministerium die Prüfung und Bewilligung aller rund 8.000 angemeldeten kommunalen Projekte aus dem Konjunkturpaket II des Bundes und des Sonderinvestitionsprogramms des Landes abgeschlossen. Insgesamt wurden Bundes- und Landesmittel im Umfang von 2,6 Mrd. Euro auf den Weg gebracht. 1,7 Mrd. Euro stammen aus dem hessischen Sonderinvestitionsprogramm Schule und Hochschule.
Etwa 1.700 Maßnahmen betreffen öffentliche Schulen und Ersatzschulen, 5.800 Maßnahmen stammen aus dem Bereich der kommunalen Infrastruktur, 350 Maßnahmen betreffen den Hochschulbau sowie den Bau von Landesstraßen. Nur 200 Anträge bedürfen vor der Bewilligung noch einer detaillierten Darstellung durch die antragstellende Kommune. Lediglich 260 Anträge wurden abgelehnt, weil sie nicht den Förderrichtlinien entsprachen.
„Damit hat das Land seine Aufgaben erfüllt und die Investitionshilfen zur Wiederankurbelung der hessischen Wirtschaft rasch und unbürokratisch frei gegeben“, kommentierte Finanzminister Karlheinz Weimar den Abschluss der Prüfphase. Weimar fügte hinzu, dass nun die Kommunen und Schulträger am Zuge sein. „Die Maßnahmenträger müssen dafür sorgen, dass die Mittel so rasch wie möglich verbaut werden können“, unterstrich der Minister und wies darauf hin, dass Bund und Land zur Beschleunigung der Auszahlung beigetragen und die Vergaberichtlinien vereinfacht hätten. So sei ? befristet bis Ende 2012 ? der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferverträgen sowie von Bauleistungen bis 100.000 Euro freihändig möglich. Bei Dienstleistungs- und Lieferverträgen bis zu 250.000 Euro (bei Bauleistungen bis 1 Mio. Euro) sei lediglich eine beschränkte regionale Ausschreibung nötig. Erst bei Großaufträgen oberhalb dieser Grenzwerte seien die Vergaberichtlinien der Europäischen Union in vollem Umfang anzuwenden.
Ausschlaggebend für die reibungslose und schnelle Abwicklung der Projekt-Anträge ist nach den Worten des Ministers die praxisnahe Gestaltung des Umsetzungsverfahrens. So wurde im Hessischen Finanzministerium eine Stabsstelle eingerichtet, die zunächst zur schnellen Verbesserung des Lernumfeldes (IT-Infrastruktur, Ausstattung von Fachräumen, Anschaffung von Einrichtungsmobiliar und kleinere Instandhaltungsmaßnahmen) Pauschalmittel im Umfang von rd. 160 Mio. Euro an die Schulträger in zwei Tranchen (Mitte Mai und Mitte Juni) auszahlte. Um auch eine rasche Realisierung der schulischen Baumaßnahmen ? möglichst noch in den anstehenden Sommerferien – zu ermöglichen, wurden die hierfür beantragten Maßnahmen als erste geprüft und bewilligt. Entsprechend war die Maßnahmenprüfung für Schulen und Ersatzschulen bereits am 29. Mai abgeschlossen.
Parallel dazu wurde eine Clearingstelle mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Klärung der oft sehr komplexen Fragestellungen eingerichtet. Um den Kommunen eine möglichst hohe Flexibilität bei der Umsetzung der Maßnahmen zu ermöglichen, wurden auch Anmeldungen für sog. Ersatzmaßnahmen berücksichtigt und als förderfähig qualifiziert. Damit wurde sichergestellt, dass im Falle von Bewilligungshindernissen kein bürokratischer Zusatzaufwand für ein alternatives Projekt anfällt. Das Investitionsvolumen der angemeldeten Maßnahmen liegt daher mit rund 3,5 Mrd. Euro weit über dem Bewilligungsumfang.
Ferner wurden die Förderrichtlinien so einfach und flexibel wie möglich ausgelegt. Geprüft wurde nur anhand bestimmter Schlüssigkeitskriterien. Die bei regulären Förderprojekten nötige detaillierte Einzelfallprüfung entfiel. Schließlich erfolgt die Auszahlung der Mittel für Einzelmaßnahmen „ex-ante“. Das bedeutet, dass die Mittel bereits unmittelbar nach Vertragsabschluss abgerufen werden können. Dies unterscheidet das hessische Sonderinvestitionsprogramm vom Konjunkturpaket II des Bundes. Die Bundesmittel werden grundsätzlich „ex-post“, also nach Vorlage der Handwerker-Rechnungen rückwirkend vergeben. Die Folge ist, dass aus dem in Hessen zur Verfügung stehenden Bundespaket von 958 Mio. Euro bislang lediglich 58.000 Euro abgerufen werden konnten. Hingegen wurden an den ersten beiden Auszahlungsterminen vom 15. Mai und 15. Juni aus Landesmitteln bereits insgesamt knapp 178 Mio. Euro vergeben. „Die Landesregierung ist stolz darauf, dass die Mittel aus dem hessischen Sonderinvestitionsprogramm dank unbürokratischer Regeln rasch und vollständig abfließen können“, kommentierte Karlheinz Weimar. Zufrieden zeigte sich der Minister auch darüber, dass ein hoher Anteil der Investitionsmittel in den Bereich der energetischen Erneuerung fließt. Das Land habe die Chance genutzt, die pro-aktive Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkrise mit dem Schwerpunkt Ökologie zu verbinden, so Weimar abschließend.
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