Altersvorsorge in Krisenzeiten: Sicherheit zählt

Laatzen

Altersvorsorge in Krisenzeiten: Sicherheit zählt

Selbstständige interessieren sich wieder für die gesetzliche Rentenversicherung

In Krisenzeiten zählt bei der Altersvorsorge vor allem eins: Sicherheit. Und hier punktet derzeit die Deutsche Rentenversicherung. Bei ihr müssen die Rentner keine Einbußen befürchten. Ursache ist die so genannte Umlagefinanzierung, durch die die Rentenversicherung von den Kapitalmärkten unabhängig ist. Viele, die bisher ausschließlich auf private Vorsorge gesetzt hatten, informieren sich deshalb über einen Einstieg in der Gesetztlichen. Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover erklärt, welche Möglichkeiten es gibt.

Freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung kann jeder werden, der noch nicht dort versichert und mindestens 16 Jahre alt ist, also beispielsweise Selbstständige oder Hausfrauen. Dabei kann man die Höhe seiner Beiträge zwischen 79,60 und 1.074,60 Euro frei wählen. Je mehr eingezahlt wird, desto höher fällt auch die spätere Altersrente aus. Nachteil für freiwillig Versicherte: Einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erwerben sie in aller Regel nicht, und Rehaleistungen können sie im Krankheitsfall erst nach einer 15-jährigen Versicherungszeit erhalten. Wer freiwillig versichert ist, kann jederzeit ohne Kündigungsfrist wieder aussteigen.

Selbstständige haben außerdem die Möglichkeit, sich den vollen Versicherungsschutz der Rentenversicherung zu sichern. Dafür müssen sie einen Antrag auf eine Pflichtversicherung stellen. Sie zahlen dann üblicherweise den Regelbeitrag in Höhe von monatlich 501,48 Euro. Bis zu drei Kalenderjahre nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit können sie sich auch für den halben Regelbeitrag ? 250,74 Euro ? entscheiden.

Alternativ sind auch einkommensgerechte Beiträge möglich, und zwar zwischen 79,60 und 1.074,60 Euro. Maßgeblich ist dann jeweils der letzte Steuerbescheid.

Der Antrag auf eine Pflichtversicherung muss innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Sie bleibt dann so lange bestehen, wie der Betrieb weitergeführt wird. Die Versicherten erwerben alle Rechte eines Pflichtversicherten, also neben der Steigerung der Rentenhöhe auch die Erfüllung versicherungsrechtlicher Voraussetzungen für Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Rehaleistungen sind bei Bedarf. bereits nach sechs Monaten möglich.

Pressesprecher
Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829 26 34
Mobil: 0170 3323510
Fax: 0511 829 26 35
Wolf-dieter.burde@drv-bsh.de

Die Deutsche Rentenversicherung rät allen Interessierten, sich ausführlich beraten zu lassen. Infos und Terminvereinbarungen unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1000 480 10.

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