Mehr Wagniskapital fuer junge und innovative Unternehmen
Berlin
Mehr Wagniskapital fuer junge und innovative Unternehmen
Zur abschliessenden Beratung des ‚Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen fuer Kapitalbeteiligungen‘ (MoRaKG) im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklaert die stellvertretende finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nina Hauer:
Mit dem vorliegenden Gesetz verbessern wir den Kapitalzufluss an junge und innovative Unternehmen. Insbesondere diese Start-up-Unternehmen bringen unsere Wirtschaft voran, indem sie fuer zukunftsfaehige Produkte, Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplaetze sorgen. Das MoRaKG foerdert gezielt die Beteiligungsunternehmen, die Wagniskapital zur Verfuegung stellen und auch waehrend einer ersten Durststrecke zu dem jungen Unternehmen halten.
Die Zahlen des Deutschen Patent- und Markenamtes zeigen, dass es in unserem Land nicht an Ideen und Erfindergeist mangelt: Vergangenes Jahr wurden 60.992 Patente angemeldet. Nur leider reicht eine gute Idee nicht aus, sie muss auch umgesetzt werden. Oft fehlt es den Erfindern an Startkapital, um ihre Innovation weiterzuentwickeln, zu produzieren und zu vermarkten. Solche finanzkraeftigen Partner, die die Chancen junger Start-up-Unternehmen erkennen, sind bisher leider noch rar gesaet. Die Private-Equity-Branche laesst ihr Beteiligungskapital lieber in bereits etablierte Unternehmen fliessen und fuerchtet das Risiko und den Arbeitsaufwand, den die sogenannte Wagniskapitalfinanzierung mit sich bringt.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich erfolgreich dafuer eingesetzt, dass die steuerliche Foerderung des MoRaKG nur einer genau definierten Gruppe von Beteiligungsgesellschaften zugute kommt: Nur solche Gesellschaften, die sich der Wagniskapitalfinanzierung verschreiben, werden als vermoegensverwaltend eingestuft und ihre Einkuenfte damit gewerbesteuerfrei gestaltet. Verlustvortraege bleiben im Umfang der in der Zielgesellschaft vorhandenen stillen Reserven erhalten, auch wenn die Anteile von der Gesellschaft an einen Dritten weiterveraeussert werden.
Wir weiten auch die Anreize fuer Privatpersonen aus, die sich fuer junge Unternehmen mit Kapital und gutem Rat engagieren wollen: Solche ‚Business Angels‘ unterstuetzen wir mit einem hoeheren Freibetrag fuer Veraeusserungsgewinne. Im parlamentarischen Verfahren einigten sich die Koalitionspartner darauf, dass Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften 30 Prozent ihrer Investitionen auch ausserhalb des Europaeischen Wirtschaftsraums in den OECD-Laendern taetigen duerfen.
Die Foerderung ist damit zielgenau auf junge innovative Unternehmen sowie deren Finanzierer angepasst und die Kosten der Foerdermassnahmen sind durch die geplante Gegenfinanzierung begrenzt. So beschraenken wir die Steuervorteile des ‚Carried Interest‘, also der Beteiligung der Managementgesellschaft am Gewinn eines Private-Equity-Fonds. Der steuerfreie Anteil dieses ‚Carried Interest‘ wird von 50 auf 40 Prozent der Verguetung abgesenkt.
Mit dem am Freitag zu verabschiedenden Gesetzesentwurf setzt die Bundesregierung einen Anreiz fuer Beteiligungsfonds oekonomisch und gesellschaftlich erwuenschte Finanzinvestitionen zu taetigen. Gute und wegweisende Geschaeftsideen sollen kuenftig nicht an fehlender Finanzierung scheitern.
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