Investmentfonds

Offener Investmentfonds

Das Hamburger Chilehaus gehört einem offenen Immobilienfonds

Das Hamburger Chilehaus gehört einem offenen Immobilienfonds

Ein Offener Investmentfonds, kurz als Fonds bezeichnet, ist eine Form der Geldanlage. Eine Kapitalanlagegesellschaft (auch Investmentgesellschaft, KAG) sammelt das Geld der Kapitalanleger, bündelt es in einen Investmentfonds und investiert es in unterschiedlichen Anlagebereichen. Es existiert keine Begrenzung des Fondsvermögens und der Zahl der Anteilscheine. Die Anteilscheine können in der Regel an jedem (Börsen-)Tag gehandelt werden (anders als bei Aktien mit i.d.R. mehreren Tagen Zeitversatz). Durch die Streuung wird das Anlagerisiko reduziert. Das Geld wird nach vorher festgelegten Anlagezielen in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien angelegt.

Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis. Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens, dem so genannten Nettoinventarwert = NIW (oder auf Englisch Net Asset Value = NAV), dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das Fondsvermögen wird professionell verwaltet und ist nach deutschem Recht Sondervermögen, das heißt die Anlagen müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Diese Regelung garantiert den Vermögenserhalt auch bei Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft. Das Sondervermögen steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch Kurs-, Dividenden- und/oder Zinsgewinne bzw. fällt durch Rückerstattung von Anteilen oder Verluste.

Geschlossene Investmentfonds

Hauptartikel: geschlossener Fonds

Das Gegenstück zu offenen Investmentfonds sind geschlossene Fonds. Geschlossene Fonds unterliegen Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, jederzeit Anteile handeln zu können. So muss eine Investition in der Regel während des Platzierungszeitraums erfolgen, auch eine Rückgabe von Anteilen ist nicht oder nur beschränkt möglich. {mosgoogle right}

Unterscheidungsmerkmale

Eine Möglichkeit, Investmentfonds zu kategorisieren, ist, sie nach der Anlagedauer zu sortieren. Es gibt Investmentfonds mit kurzfristigem, mittelfristigen oder langfristigen Anlagehorizont. Auch unterscheiden sich Fonds in dem Ausgabeaufschlag. Es gibt Fonds ohne Ausgabeaufschlag (Agio). Diese werden oft unter der Bezeichnung Tradingfonds geführt. Diese Fonds haben üblicherweise höhere jährliche Verwaltungskosten. Auf der anderen Seite gibt es Fonds mit Ausgabeaufschlag (bis ca. 5 – 6%), diese werden als Classicfonds (CF) oder Anteilsklasse A bezeichnet. Jeder Fonds investiert in einer bestimmten Region, Land, Kontinent oder auch weltweit, wodurch zusätzliche Währungsrisiken entstehen können. Eine weitere Unterscheidung ist die Art, wie der Fonds gemanagt wird. Bei gemanagten Fonds hängt der Wertzuwachs wesentlich von der Einschätzung der Fondsmanager oder Anlageberater (in Englisch: Advisor) ab. Dahingegen werden Indexfonds nur passiv verwaltet, wodurch niedrigere Kosten möglich sind.

Wenn ein Fonds eine Börsenzulassung hat (Exchange Traded Funds), kann dieser an der Börse gehandelt werden und die Fondsanteile besitzen eine größere Fungibilität. Das heißt, man kann sie leichter kaufen und verkaufen. Bei privat platzierten Fonds kann man Anteile nur von der Investmentgesellschaft kaufen oder verkaufen. Ein direkter Verkauf von Anteilen an eine andere Person ist meistens nicht möglich.

Basierend auf den formalen Anforderungen des deutschen Auslandinvestmentgesetz wird unterschieden zwischen: Weißen Fonds (volle Entsprechung), Grauen Fonds (teilweise Entsprechung) und Schwarzen Fonds (überhaupt keine Entsprechung). Bis in einem Urteil des Finanzgerichts Köln am 19. Juli 2007 die Nichtvereinbarkeit mit dem Europarecht festgestellt wurde, war an diese Klassifizierung unter anderem eine Strafbesteuerung für schwarze Fonds geknüpft.

Eine weitere Klassifikation sind die Anleger, für die ein Fonds aufgelegt wird. Spezialfonds sind Fonds, die für einen oder einige wenige Institutionelle Anleger aufgelegt werden. Hingegen sind Publikumsfonds, Fonds deren Anteile den Kleinanlegern zum Kauf angeboten werden.

Kosten

Die Kosten eines Fonds setzen sich zusammen aus dem Ausgabeaufschlag, den Verwaltungskosten, der Depotgebühr und manchmal einer Erfolgsbeteiligung des Managements. Aktienfonds sind in der Regel etwas teurer als andere Fonds. Im Schnitt liegen die Ausgabeaufschläge von Aktienfonds und Immobilienfonds bei 5 %, in Rentenfonds bei 3 % und in Geldmarktfonds bei 0 %. Da der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Vertriebskosten dient, wird im Direktvertrieb über das Internet teilweise auf ihn verzichtet, wobei dann die Verwaltungsgebühr höher ausfallen kann. In der Verwaltungsgebühr ist unter anderem eine Bestandsprovision enthalten, von der sich Discountanbieter im Wesentlichen finanzieren. {mosgoogle right}

Die jährlichen Managementgebühren liegen im allgemeinen bei 0,1 bis 1,75%, die sich aus dem Nettoinventarwert des Fonds berechnen und aus diesem entnommen werden. Die jährlichen Managementgebühren von Indexfonds liegen bei durchschnittlich nur etwa 0,45 % p. a. Einige Fonds verlangen Erfolgsvergütungen, teils auf Beteiligung am Gewinn oder Beteiligung am Übertreffen einer bestimmten (Benchmark) Bemessungsgrundlage.

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Fonds bei einer Depotbank hinterlegt werden müssen. Die Depotbank berechnet eine jährliche Depotgebühr. Innerhalb von Fonds gibt es zudem Kosten, wie Druck- oder Wirtschaftsprüfungskosten, die dem Fondsvermögen entnommen werden und im Bericht ausgewiesen sind (siehe Total Expense Ratio).

Alle Umschichtungen des Fondsvermögens verursachen zudem Transaktionskosten. Bei Aktienfonds geht man von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote (PTR – Portfolio Turnover Ratio) von 1,5 aus. Da die Depotbank des Fonds, die über die Transaktionskosten an allen Umschichtungen verdient, oftmals zum Konzern der Kapitalanlagegesellschaft gehört, können Interessenkonflikte auftreten, wenn zu viele Umschichtungen erfolgen oder die vereinbarten Gebührensätze überhöht sind.

Bei Indexfonds sind Umschichtungen nur erforderlich, wenn sich die Zusammensetzung des zugrundeliegenden Index ändert oder das Fondsmanagement auf Mittelzu- oder -abflüsse reagieren muss. Bei Indexfonds geht man daher von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote von nur 0,2 aus.

Der Umfang der jährlichen Transaktionskosten sowie die jährliche Umschlagshäufigkeit sollten für den Anleger klar erkennbar sein. Bestrebungen, § 41 Abs. 1 InvG entsprechend zu ergänzen, sind jedoch immer wieder gescheitert, zuletzt bei der aktuellen Novelle des Investmentgesetzes im November 2007.

Erwerb von Fondsanteilen

Direktkauf bei einer Investmentgesellschaft. Hier wird in der Regel ein Ausgabeaufschlag erhoben
Im Bankenvertrieb, am Bankschalter oder bei einer Direktbank Die Bank wickelt den Auftrag zumeist über eine Investmentgesellschaft ab, so dass auch hier ein (manchmal reduzierter) Ausgabeaufschlag fällig wird.
Im Börsenhandel Wenn ein Fonds eine Zulassung zum Börsenhandel hat (Exchange Traded Funds), dann erhält man die Fondsanteile ohne Ausgabeaufschlag. Neben der üblichen Ordergebühr (vergleichbar mit einer Aktienorder) der Bank fällt nur noch eine geringe Maklercourtage an.Die Börse Hamburg hat im August 2002 unter der Bezeichnung „Fondsbörse Deutschland“ als erste Börse in Deutschland mit dem Börsenhandel von offenen Fonds (Investmentfonds) begonnen. Seither kann man Fondsanteile wie Aktien handeln. Somit werden für alle an der Börse gelisteten Fonds während der gesamten Börsenzeit seitens der Makler fortlaufend handelbare Preise gestellt; zudem kann der Anleger Limite und Stop-Loss-Order aufgeben.

Im Jahr 2006 haben auch die Börse München und die Börse Stuttgart den börslichen Fondshandel aufgenommen.

Vorteile eines offenen Investmentfonds

Geldanlage in Investmentfonds ist sowohl mit Sparplänen ab ca. 25 € monatlich möglich, als auch mit Einmalanlagen. Gerade beim regelmäßigen Sparen eines gleichbleibenden Betrages macht sich der Durchschnittskosteneffekt für den Anleger positiv bemerkbar. Zusätzlich kann er innerhalb eines Fonds und durch die Kombination verschiedener Fonds eine Risikostreuung erreichen.

Da die Anlegergelder im Sondervermögen der Investmentgesellschaft sind, ist selbst im Falle eines Konkurses der Investmentgesellschaft oder Depotbank das Geld der Anleger sicher. Im Falle einer Insolvenz kümmert sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um die Liquidierung der Gelder und sofortige Auszahlung an die Anteilseigner. Fonds unterliegen in Deutschland der staatlichen Genehmigung und Aufsicht durch die BaFin. Kaum eine andere Anlageart ist in dieser Hinsicht so sicher und gut überwacht.

Nachteile eines offenen Investmentfonds

Entgegen den von Kapitalanlagegesellschaften geweckten Erwartungen übertrifft nur ein gutes Drittel aller aktiv gemanagten Aktienfonds seinen jeweiligen Vergleichsindex. Auch führt das sogenannte Windowdressing zu Nachteilen für die Anleger. Diese Nachteile gelten nicht für die Indexfonds. Die Möglichkeit des Anlegers, an Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben, wird von den Fondsgesellschaften nicht an die Anleger weitergegeben.

Im Vordergrund steht aber das Risiko, das mit jeder Investition verbunden ist, bzw. das spezifische Risikopotential des jeweiligen Sektors, in den der Fonds investiert. Der Verkaufsprospekt muss diese Informationen enthalten.

Ein gravierender Nachteil von offenen Fonds gegenüber geschlossenen Fonds ist der Umstand, dass es einem Anleger buchstäblich unmöglich ist, die belasteten Transaktionskosten zu erfahren, mag er auch ein noch so berechtigtes Interesse hieran haben. Diese Feststellung ist nicht übertrieben. Die deutsche Gerichtspraxis zeigt, dass § 41 InvG, eine Vorschrift, die eigentlich der Transparenz dient und hier helfen sollte, tatsächlich als Argument gegen einen Anspruch des Anlegers auf Auskunft ausgelegt wird, unterstützt auch durch die Kommentarliteratur. Entsprechend ist uns auch kein Fall bekannt, wo ein Anleger diese Auskunft erfolgreich erstreiten konnte. Dies führt dazu, dass ein Anleger fast aller Mög-lichkeiten beraubt wird, erfolgreich Schadensersatzansprüche auf Basis überzogener Transaktionskosten geltend zu machen – selbst wenn ein begründeter Verdacht auf Churning besteht.

Anlegerschutz/Rechenschaftsbericht

Offene Investmentfonds müssen einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht erstellen und halbjährlich einen Halbjahresbericht. Zu jedem Fonds muss ein Verkaufsprospekt vorliegen, der über die Anlagegrundsätze und Kosten informiert. Der aktuelle Rechenschaftsbericht, der Verkaufsprospekt und der Halbjahresbericht (wenn der Rechenschaftsbericht älter ist als acht Monate) müssen einem Käufer zur Einsicht in geeigneter Weise angeboten werden. Der Käufer ist vor einem Investment umfassend über die damit verbundenen Risiken aufzuklären. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht die Einhaltung der durch den Gesetzgeber erlassenen einschlägigen Gesetze.

Monatsbericht und Factsheet (Vergleichsbericht)

An und für sich ist ein Factsheet ein Vergleichsbericht, denn Monatsbericht übersetzt man mit „monthly report“. Der Unterschied zwischen Monatsbericht und Vergleichsbericht erschließt sich in erster Linie dem Insider und ist nicht nur sprachlicher Natur. Ein Monatsbericht kommt direkt von der Datenquelle, also in diesem Fall der KAG. Ein Vergleichsbericht spiegelt zwar den Inhalt des Monatsberichtes zum großen Teil wider, aber ein Vergleichsbericht kommt nicht von der KAG sondern von einem Analysten. Ein guter Analyst kopiert die Angaben von mehreren tausend Fonds manuell in seine Datenbank. Dazu gehören die Stammdaten die sich nur wenig ändern. Man rechnet bei den Stammdaten mit einem Änderungsvolumen von 5 bis 10 % pro Jahr. Hinzu kommen die sich monatlich ständig ändernden Daten wie Kurs, Ausschüttung, Fondsvolumen und Portfoliostruktur. Diese Angaben werden dem Fondsmonatsbericht der KAG entnommen. Bei den Monatsdaten rechnet man ungefähr mit einem Änderungsvolumen von 95% bis 100% pro Monat. Hieraus ist erkennbar, dass die Erfassungsarbeit bei den Analysten erheblich und kostenintensiv ist. Der Analyst kann auf diese Weise mehrere tausend Fonds miteinander vergleichen, allerdings kann es bei der Erfassungsarbeit der Analysten durchaus zu Erfassungsfehlern kommen. Die Vergleichsberichte der Analysten sind daher grundsätzlich zweitrangiger Natur, zumal ein Zeitverzug zwischen Monatsbericht und Vergleichsbericht besteht. Die Vorteile des Monatsberichts sind Rechtssicherheit, zeitnahe Publikation und nahezu Fehlerfreiheit, währenddessen ein Vergleichsbericht generell keinen der drei eben genannten Vorteile bieten kann. Ein Analyst stellt die Qualität des Vergleichsberichts aufgrund anderer Maßnahmen sicher. Ein Vergleichsbericht ermöglicht dem Analysten den Vergleich zwischen mehreren Fonds unterschiedlicher KAGs auch mit unterschiedlichen Indizes. Dem Leser von Vergleichsberichten erschließt sich der Vorteil dadurch, dass er viele Angaben unterschiedlicher KAGs und Fonds auf einmal abgreifen kann. Der einheitliche Aufbau eines Vergleichsberichts ermöglicht zudem durch eine geringere mentale Belastung ein schnelleres Lesen. Bedingt dadurch, dass ein Vergleichsbericht aufgrund derselben Monatsdaten qualitativ nicht besser sein kann als ein Monatsbericht, versuchen die Analysten das Vergleichsbericht neben den oben genannten Maßnahmen noch durch zusätzliche Rechenläufe aufzuwerten, z.B. durch Rating und Ranking-Angaben. Umgekehrt können die KAGs die Mehrangaben die ein Vergleichsbericht macht, nicht liefern. Die parallele Existenz eines Vergleichsberichts zum Monatsbericht ist also durchaus gerechtfertigt. Allerdings muss man wissen, dass nicht alle KAGs sich dieses Unterschieds bewusst sind. Es gibt einige wenige KAGs die Ihre Monatsberichte irrtümlicherweise als Factsheet bezeichnen.

Die Erstellung eines Vergleichsberichts ist eine kostenintensive Angelegenheit eines Analysten. Aufgrund der vielen Fonds aus Luxemburg die verschiedene Tranchen aufweisen, sowie der ständigen Fondsneugründungen und der vielen kleinen KAGs mit weniger als 10 Fonds, können die Analysten nur schätzungsweise 75% bis 85% mit einem sinnvollen und vollständigen Vergleichsbericht ausrüsten. Genaue Zahlen dazu werden aber nicht publiziert.

Ein Vergleichsbericht kann helfen Unstimmigkeiten in der Wertentwicklung oder der Zuordnung der Anlagekategorie aufzudecken. Der Vergleichsbericht ist aber kein Allheilmittel gegen eine schlechte Wertentwicklung des Fonds oder eine Wunderwaffe gegen einen Börsenkrach. Ein Vergleichsbericht spiegelt an einigen Stellen die Meinung des Analysten wider und kann, aber muss nicht, im Widerspruch zu der Meinung der KAG stehen. Auch muss dieser Widerspruch nicht zwangsläufig negativ besetzt sein. Erst der kritische Vergleich von Monatsbericht mit Vergleichsbericht und der Reputation der KAG/des Fondsmanagers sowie der Anlagepolitik kann Misswirtschaft offenbaren. Wenn berechtigte Diskrepanzen aufgedeckt werden, werden diese erfahrungsgemäß zuerst an Großinvestoren, Vermögensverwalter sowie der KAG und der Presse gemeldet. Das erklärt sich dadurch, das Großinvestoren/Vermögensverwalter diese sehr teueren Vergleichsberichte abonniert haben und die Presse eine Win-Win-Beziehung anbieten kann. Ein Kleininvestor ist meistens der letzte in der Informationskette der von Diskrepanzen erfährt. Als Kleininvestoren werden in diesem Zusammenhang aus betriebswirtschaftlichen Gründen „arme“ Kapitalanleger verstanden, die weniger als 5 Millionen Euro freies Anlagevermögen aufbringen können. Daraus erklärt sich, dass der Analyst mit seinen Vergleichsberichten auch nicht vorrangig die Kleininvestoren (B2C) erreichen will. Vielmehr will der Analyst mit derselben Datenbasis in akkumulierter bzw. gruppierter tabellarischer Form primär die hochpreisige B2B-Schiene bedienen. Der Vergleichsbericht auf Gratisbasis der den Kleininvestoren nach entsprechender Laufzeit zur Verfügung gestellt wird, ist eigentlich ein Abfallprodukt. Ein guter Vergleichsbericht korreliert negativ zum Monatsbericht. Der Vergleichsbericht zeigt dann keine Diskrepanzen auf, hat die Bedeutung von Null, ist uninformativ und ist unwichtig. Schätzungsweise 80% der Vergleichsberichte erfüllen diese Erkenntnis. Somit wäre ein Vergleichsbericht an und für sich eigentlich unnötig. Aber ohne Vergleichsberichte/Analysten läuft das ganze System nicht.

Rating von Fonds

Die historische Leistungsfähigkeit einzelner Fonds wird von Ratingagenturen beurteilt, wie zum Beispiel vom Morningstar. Siehe hierzu den Hauptartikel Fondsbenotung.

Gesetzliche Grundlagen

Deutschland

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Investmentgesetz und im Investmentsteuergesetz. Fonds werden in Deutschland im Sondervermögen von Investmentgesellschaften betrieben, welche als Kreditinstitute gelten. Die in Deutschland zugelassenen Investmentfonds unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die genauen gesetzlichen Vorschriften zu Investmentfonds sind im Investmentgesetz (InvG) zu finden.

Staatliche Anreize

Vermögenswirksame Leistungen

Der Staat hilft Arbeitnehmern beim Aufbau eines Fondsdepots mit finanziellen Anreizen. Wer seine vermögenswirksamen Leistungen (VL) in für VL sparen zugelassenen Fonds anlegt, kann eine Sparzulage von 18% (= 72 € pro Jahr) erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. mind. 60 % Aktienanteil) kommen auch Dachfonds und gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen in den Genuss der Förderung. Die Einkommensgrenzen betragen 17.900 € für Ledige und 35.800 € bei Zusammenveranlagten. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter diesen Grenzen, erhält man die Zulage.

Riester-Rente mit offenen Investmentfonds

Bei der Riester-Rente werden bestimmte, von Investmentgesellschaften, Kreditinstituten und Versicherungen angebotene Produkte gefördert, aus denen vom 60. Lebensjahr oder vom Beginn einer Altersrente des Anlegers an ein lebenslanges monatliches Einkommen fließt.

Bei der Anlage in Investmentfonds kann ein Auszahlplan mit festen und variablen Auszahlungen vereinbart werden. Dabei können bis zu 30 % des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlphase ausgezahlt werden. Bei allen geförderten Anlagen muss zugesagt sein, dass mindestens die eingezahlten Beträge wieder ausgezahlt werden. Ob die angebotenen Altersvorsorgeprodukte die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllen, ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor Angebotsbeginn zu bestätigen.

Investmentfonds werden im Rahmen der Riester Rente sowohl direkt als auch indirekt (über fondsgebundene Produkte) eingesetzt. Die Angebote der Investmentgesellschaften kombinieren die renditestarke Anlage in Aktienfonds mit dem auch kurzfristig wertstabilen Investment beispielsweise in Rentenfonds. Der Aktien(fonds)anteil bei einem Riester-Fondsangebot kann durch das Lebensalter des Anlegers bestimmt sein. In diesem Fall gilt die Daumenregel „Je jünger der Anleger, desto höher der Aktienanteil“. Gemanagte Fondssparpläne können auch vorsehen, dass der Aktienanteil in Abhängigkeit von der aktuellen Marktlage variiert. In diesem Fall spielt das Alter des Anlegers keine Rolle.

Zur Wahl stehen Konzepte, bei denen die eigentliche Fondsauswahl ausschließlich durch die Investmentgesellschaft erfolgt sowie Angebote, bei denen der Anleger Einfluss auf die konkrete Fondsauswahl nehmen kann. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen der Anleger Rechnung getragen. Die konkrete Auswahl eines Riester-Fondsprodukts sollte in einem Gespräch mit einem Anlageberater erfolgen. Es gibt verschiedene Webangebote die unter „Riesterrente im Vergleich“ oder „Testsieger Riesterrente“ im Internet gesucht werden können.

Voraussetzung für die staatliche Förderung ist immer die Garantie einer lebenslangen Leibrente. Da das biometrische Risiko der Langlebigkeit nicht von Investmentfonds getragen werden kann, verpflichtet die BAFIN die Anbieter für jeden Sparer einen zusätzlichen Rentenversicherungsvertrag abzuschließen. Die Beiträge hierzu werden mit Rentebeginn aus dem angesparten Kapital entnommen. Die Beitragshöhe ist unsicher. Die Rentenzahlungen aus dem Versicherungsvertrag beginnen i.d.R. mit dem 85. Lebensjahr.

Steuerliche Aspekte

Die Besteuerung von Investmentfonds richtet sich nach dem Investmentsteuergesetz und wird sich mit der Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland verändern:

Regelung bis 31. Dezember 2008

Für Investmentfonds, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft werden, gilt weiterhin die bisher geltende Regelung. Soweit Investmentfonds die Voraussetzungen des § 5 InvStG erfüllen (Veröffentlichungspflichten, sog. Volltransparenz), werden Ausschüttungen und thesaurierte Erträge des Investmentfonds steuerrechtlich grundsätzlich so behandelt, als hätte sie der Anteilsinhaber unmittelbar selbst erwirtschaftet. Im Einzelnen ergibt sich folgendes:

  • Laufende Investmenterträge, insbesondere Zinseinnahmen und Dividenden, sind stets auch ohne Ausschüttung steuerbar und werden dem Anleger am Jahresende zugerechnet
  • Außerordentliche Gewinne, insbesondere Kursgewinne, die auf Ebene des Fonds erzielt werden, sind auch bei Veräußerung innerhalb der Jahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte stets steuerfrei, solange diese nicht ausgeschüttet werden (sog. Fondsprivileg)
  • Die Rückgabe oder der Verkauf von Investmentanteilen, die der Anleger im Privatvermögen hält, ist nur unter den Voraussetzungen des § 23 EStG (Haltedauer von unter einem Jahr) ein steuerpflichtiger Vorgang. Nach § 8 Abs. 5 InvStG ist das Halbeinkünfteverfahren nicht auf den Verkauf oder die Rückgabe von Investmentanteilen des Privatvermögens anzuwenden

Je nach Investmentansatz und Wertpapierstruktur können die Erträge eines Investmentfonds zu 100 % steuerpflichtig oder sogar zu 100 % steuerfrei sein. Ersteres gilt im Wesentlichen für Geldmarkt- und Rentenfonds, letzteres eher für spekulativere Aktienfonds.

Regelung ab 1. Januar 2009

Das derzeit für Privatanleger noch geltenden Fondsprivileg bei Ausschüttungen fällt weg. Die vom Fonds ausgeschütteten Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren (z. B. festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und Zertifikaten) gelten zukünftig unabhängig von der Haltedauer als steuerpflichtige Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer. Soweit die von Investmentfonds erzielten Wertpapierveräußerungsgewinne allerdings thesauriert werden, sind sie auf Ebene des Anlegers nach wie vor nicht steuerpflichtig.

Für Zertifikate gilt eine Besonderheit: Grundsätzlich gilt, dass Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, nicht unter die neue Besteuerung fallen. Bei Zertifikaten ist die Neuregelung selbst bei Erwerb vor dem 1. Januar 2009 anwendbar, wenn die Erträge nach dem 30. Juni 2009 zufließen. {mosgoogle right}

Österreich

In Österreich erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Investmentfondsgesetz (InvFG) Novelle 2003. Risikomischung und komplexe Zusammensetzung sind in Deutschland und in Österreich gesetzlich vorgeschrieben.

Schweiz

In der Schweiz erfolgt die gesetzliche Regelung durch das „Bundesgesetz über die Anlagefonds“ (SR 951.31).

Seit dem 1. Januar 2007 ist das „Bundesgesetz über die Anlagefonds“ durch das „Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG)“ ersetzt worden.

Abkürzungen:

  • KAG: Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen
  • LPCC: Loi fédérale sur les placements collectifs de capitaux
  • CISA: Collective Investment Schemes Act

Liechtenstein

In Liechtenstein erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Gesetz über Investmentunternehmen (IUG) vom 19. Mai 2005. Die Aufsicht wird durch die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein sichergestellt. Die Regulierung entspricht europäischen Standards.

Das IUG kennt drei Fondstypen:

  • Investmentunternehmen für Wertpapiere (oder Investmentfonds) sind entsprechend der EU-Richtlinie 85/611/EWG (geändert durch die Richtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG) konzipiert, erfüllen alle Anforderungen des Anlegerschutz und verfügen auf Grund der Mitgliedschaft Liechtensteins im Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) über den Europa-Pass – sie werden auch als OGAW oder UCITS bezeichnet.
  • Investmentunternehmen für andere Werte werden durch das nationale Liechtensteinische Fondsrecht (IUG) reguliert. Fonds dieses Typs sind sehr liberal reguliert und unterliegen nur den grundlegenden Anforderungen von Diversifikation und Anlegerschutz – erlauben darüber hinaus aber die Abbildung individueller Anlageziele. Eine Unterkategorie stellen Investmentunternehmen mit erhöhtem Risiko dar – hier erfolgt die Regulierung von Hedge-Fonds und anderen Alternativen Anlagen.
  • Investmentunternehmen für Immobilien spielen heute in Liechtenstein keine Rolle – aktuell wird dieser Fondstyp nicht genutzt.

Die drei Fondstypen können in zwei Rechtsformen aufgesetzt werden:

  • Anlagefonds (vertragliche Form als Treuhänderschaft, in Luxemburg auch FCP genannt)
  • Anlagegesellschaft (körperschaftliche Form, in Luxemburg auch SICAV oder SICAF genannt.

Arten offener Investmentfonds

  • Aktienfonds enthalten hauptsächlich Aktien.
  • Rentenfonds enthalten hauptsächlich festverzinsliche Papiere.
  • Mischfonds enthalten verschiedene Anlageklassen.
  • Geldmarktfonds enthalten Bankguthaben, Anleihen, Schuldscheindarlehen und Termingelder mit Laufzeiten kürzer als einem Jahr.
  • Offene Immobilienfonds enthalten Haus- und Grundbesitz.
  • Dachfonds enthalten andere Fonds.
  • Indexfonds bilden einen bestimmten Index, wie z. B. den DAX nach; dies erfolgt automatisch, ohne aktivem Management.
  • Multi Manager Fonds werden von verschiedenen Managern verwaltet, wodurch Risiken weiter vermindert werden sollen.
  • * Garantiefonds ermöglichen verschiedene Garantien, wie z. B. den Kapitalerhalt.
  • AS-Fonds enthalten Altersvorsorge-Fonds.
  • Laufzeitfonds sind zeitlich begrenzt und werden am Ende der Laufzeit aufgelöst.
  • Ethikfonds treffen ihre Anlageentscheidung auch unter ethischen Aspekten. Sie investieren z.B. in Wind und Solarenergie oder unter Berücksichtigung religiöser Vorschriften.

Hedgefonds sind in der Regel geschlossene, ursprünglich rein auf institutionelle Investoren ausgelegte Fonds; seit Anfang 2004 sind sie jedoch in Deutschland und Österreich auch zum öffentlichen Vertrieb als geschlossene Investmentfonds zugelassen (offizielle Bezeichnung: Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken).

Investmentstile und wie sie visuell dargestellt werden

Beispiele für mögliche Darstellungssysteme

Beispiele für mögliche Darstellungssysteme

Für den Investor mit fortgeschrittenen Kenntnisstand ist der jeweilige Investmentstil wichtig, mit den die Fonds verwaltet werden. Bei der Vielzahl der Anlagekategorien gibt es ebenso viele Investmentstile die dem Leser durch Grafiken leichter erklärt werden sollen. Für die in D/A/CH tätigen Benotungsunternehmen gelten in Ende 2007/Anfang 2008 folgende Erkenntnisse:

  1. Der Axel-Springer-Verlag mit seiner Abteilung Smarthouse Media GmbH nutzt Anfang 2008 keine grafische Darstellungsmöglichkeit.
  2. Die Firma FERI-Trust/Lippers, Bad Homburg/London, nutzt derzeit ebenfalls keine Grafik zur Visualisierung der Anlagestile.
  3. Die Firma Südprojekt, München, nutzt ein Quadrat mit insgesamt 16 Darstellungsmöglichkeiten.
  4. Die Firma Morningstar, München, nutzt 2 Quadrate mit jeweils 9 Darstellungsmöglichkeiten.
  5. Die Firma Morgan Stanley SICAV, ein Fonds aus Luxemburg (vom Indexhersteller MSCI) nutzte bis 2005 zwei Dreiecke mit jeweils 27 Darstellungsmöglichkeiten. Auf der Website der Firma waren/sind Monatsberichte (pdf) zu den Fonds abrufbar die diese Grafiken nutzten. Die Firma nutzt diese Darstellungsmöglichkeit derzeit aber nicht mehr.

Sinn und Zweck dieser Grafiken ist es dem Leser die Funktionsweise des Fonds zu erklären ohne eine hohe mentale Belastung auszuüben. Die Darstellungsmöglichkeiten sind thematisch unterschiedlich und in der nebenan abgebildeten Grafik mit einer zusätzlichen Erklärung einsehbar. Die beste Darstellungsmöglichkeit war die der Firma Morgan Stanley, daran schließt sich das System von Morningstar an. Südprojekt ist als spezielles Unternehmen der breiten Investorenöffentlichkeit kaum bekannt und so ist die Bedeutung jenes Systems auch nicht so verbreitet. Das Südprojektsystem ergänzt die Angaben zu Morningstar, gibt aber relativ wenig Auskunft auf die verwendete Berechnungsbasis. FERI Trust/Lippers nutzt wie oben schon erwähnt keine grafische Hilfsmittel.