Alle wollten es wissen: Benchmarking-Test zum Datenschutz erfolgreich
Alle wollten es wissen: Benchmarking-Test zum Datenschutz erfolgreich
Der Kundentag von UIMC/UIMCert hat belegt, dass der Benchmarking-Test „Wo stehen wir mit dem Datenschutz in unserem Unternehmen“ im Vergleich zu einem durch Befragung ermittelten Durchschnitt/häufigsten Wert (vgl. hierzu unsere Pressemitteilung vom 29.Oktober 2008) von hohem Interesse war: Nahezu alle Besucher des Kundentages haben sich die Zeit genommen, den Selbst-Check durchzuführen und die hierdurch gewonnenen Unterlagen zur Besprechung im Hause mitzunehmen. Die generelle Auffassung war: „Wir haben doch noch einiges zu tun!“
Die Datenschutzstudie der UIMCert, in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Softwaretechnik der Universität Duisburg-Essen, wurde erstmals in vollem Umfang einer interessierten Öffentlichkeit vorgelegt. Vor allem hat Interesse gefunden, in welchem Umfang die Datenschutzbeauftragten mit ihren begrenzten Zeitbudgets in der Lage sind, die ihnen durch Gesetz und Praxis gestellten Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen. Die Studie hat zum Beispiel belegt, dass die Datenschutzorganisation vor allem in denjenigen Unternehmen als gut bezeichnet wurde, die Organisationsmittel zur Unterstützung der Tagesarbeit des Datenschutzbeauftragten in umfangreichem Maße einsetzen. Am Beispiel eines Verfahrensverzeichnisses erläutert besagt dies:
Wenn ein Verfahrensverzeichnis genutzt wird, bewerten die Umfrageteilnehmer ihre Datenschutzorganisation zu 78,1% als gut bzw. sehr gut. Dahingegen bewerten nur 60,0% derjenigen, die kein Verfahrensverzeichnis einsetzen, ihre Datenschutzorganisation als gut bzw. sehr gut (vgl. Tabelle).
Noch deutlicher ist dieses Ergebnis in Bezug auf die Bewertung der Verbesserungsnotwendigkeit. Hier bezeichnen ca. 27% ihre Datenschutzorganisation als verbesserungsnotwendig, während dies nur 5% bei denjenigen sind, die ein Verfahrensverzeichnis haben. Dies, obwohl ein Verfahrensverzeichnis vom Gesetz vorgeschrieben ist und damit kein eigentliches Organisationsmittel darstellt.
Auf Grund des hohen Interesses, welches der Datenschutz-Selbstcheck gefunden hat, wird allen Interessierten die Möglichkeit gegeben, den Selbstcheck durchzuführen. Er ist ab 28. November 2008 abrufbar unter www.uimcert.de
UIMCert GmbH
Moltkestr. 19
42115 Wuppertal
rvossbein@uimcert.de347855