Aufgaben der Hersteller und Betreiber von Elevatoren beim Explosionsschutz

Düsseldorf

Aufgaben der Hersteller und Betreiber von Elevatoren beim Explosionsschutz

Explosionsfähige Atmosphären können entstehen, wenn brennbare staubförmige oder staubhaltige Schüttgüter mittels Elevatoren zwischen unterschiedlichen Niveaus transportiert werden. Die neue Richtlinie VDI 2263 Blatt 8 berücksichtigt anders als das Europäische Regelwerk sowohl die Aufgaben des Herstellers als auch die des Betreibers beim Explosionsschutz.

Die auf europäischer Ebene vorgegebene Richtlinie 94/9/EG für die Beschaffenheit von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen wendet sich nur an die Hersteller von Elevatoren. Die Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer richtet sich dagegen an die Betreiber von Anlagen, Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen.

In der betrieblichen Praxis müssen Hersteller und Betreiber jedoch oft gleichzeitig beide Richtlinien anwenden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Hersteller Produkte im Geltungsbereich der Richtlinie 94/9/EG in Verkehr bringt und diese beim Betreiber in-stalliert. Auch der Anlagenbetreiber kann von derselben Richtlinie betroffen sein, wenn er Geräte baut, um sie im eigenen Elevatorbetrieb zu verwenden. In solchen Fällen unterstützt die Richtlinie „Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren – Beurteilung – Schutzmaßnahmen; Brand- und Explosionsschutz an Elevatoren“ indem sie beide Seiten einbezieht.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2263 Blatt 8 ist die VDI-Koordinierungsstelle Umwelt-technik (VDI-KUT). Ab Dezember 2008 ist die Richtlinie, die den Entwurf von Dezem-ber 2007 ersetzt, in deutsch/englischer Fassung für 69,60 € beim Beuth Verlag in Berlin, Tel. +49 (0) 30 2601-2260, erhältlich.

Onlinebestellungen sind möglich unter www.vdi.de/richtlinienoder www.beuth.de.345565