Betriebssicherheitsverordnung: Gefährdungsbeurteilung steht im Mittelpunkt
Betriebssicherheitsverordnung: Gefährdungsbeurteilung steht im Mittelpunkt
Das Zusammenführen vieler einzelner Verordnungen in der neuen BetrSichV Anfang des Jahres gibt dem Arbeitgeber auch von Klein- und Mittelbetrieben eine größere Freiheit in der Führung seines Betriebs, hebt aber gleichzeitig seine Verantwortung stärker hervor. So darf er nur für die jeweiligen Arbeiten geeignete Arbeitsmittel bereitstellen.
Zu den Arbeitsmitteln zählen Werkzeuge, Schneeschieber, Besen, Rasenmäher, Heckenschere und viele Hilfsmittel für Werkstatt, Haus und Garten. Und er hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Mit einer reinen Holzbearbeitungsmaschine darf in einer Tischlerei oder Zimmerei also auch nur Holz und kein anderer Werkstoff bearbeitet werden. Außerdem muss der Arbeitgeber für eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitsmittel sorgen und geeignetes Prüfpersonal auswählen, die Arbeitnehmer ihren Tätigkeiten entsprechend zu unterweisen und die Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen zu überprüfen. Wichtiger Bestandteil sind vor allem die Gefährdungsbeurteilung und die selbstständige Festlegung der Prüffristen. Laut Beck wird hier gern an falscher Stelle gespart und auf generelle Musterunterlagen aus dem Internet zurückgegriffen. Sie treffen meistens nur bedingt auf die Situation des Betriebs.
Dabei verkennt der Nutzer die Vorteile des neuen gesetzlichen Regelwerks für Unternehmen jeder Größe. Denn erst durch die individuelle Betrachtung des Unternehmens werden unberücksichtigte Gefährdungen ermittelt, das Unfallrisiko und die Unfallschwere reduziert und somit die Bedingungen für die Arbeitnehmer verbessert. Das schafft wiederum Motivation und Produktivität. Kosten durch Arbeitsausfälle lassen sich reduzieren, Geschäftsführung und Vorgesetzte können sich auf Rechtssicherheit stützen. Klaus Beck von TÜV NORD Systems kommt zu dem Fazit: „Verfügt man über dieses Know-how oder kauft sich dieses durch Dritte ein, ist man in der Lage, durch Optimierung von Investitions- und Betriebskosten eine Optimierung der Prozesse zu erzielen.“ Darin liegt die Stärke qualifizierter externer Dienstleister. Sie sind unabhängig und neutral, verfügen über die entsprechende Arbeitskapazität sowie Ansprechpartner aus speziellen Fachgebieten und schließen Betriebsblindheit aus. Das macht sie unter dem Strich preiswert. „Generell ist der Unternehmer, ob Klein-, Mittel- oder Großbetrieb deshalb auch gut beraten, wenn er sich im Vorwege von den gewünschten Qualitäten der von ihm beauftragten zugelassenen Überwachungsstelle überzeugt hat“, rät Klaus Beck.
„Eine nach ,altem’ Recht erteilte Zulassung für Anlagen und Arbeitsmittel gilt natürlich weiterhin,“ so Klaus Beck von TÜV NORD Systems. Seit Beginn dieses Jahres dürfen alle überwachungsbedürftige Anlagen ausschließlich von befähigten Personen und Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) überprüft werden.
Zum Hintergrund
Der reine Prüfmarkt, der überwachungsbedürftigen Anlagen durch eine ZÜS wird auf einen jährlichen Umsatz von etwa 160 Millionen Euro geschätzt, wurde zum Jahresbeginn 2008 im Zuge der Realisierung des europäischen Binnenmarktes neu geordnet und dereguliert. Die Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien in nationales Recht und die damit verbundene Rechtsvereinfachung führt, darauf weist TÜV NORD Systems hin, vielfach zu Unsicherheit durch die Eigenverantwortung der Unternehmer, insbesondere von Klein- und Mittelbetrieben. Deshalb spricht TÜV NORD Systems Kunden individuell auf die Neuerungen an, Interessierte werden über ihre künftigen oder geänderten Pflichten informiert.
Über die TÜV NORD Gruppe
„Wir machen die Welt sicherer“: Die TÜV NORD Gruppe (www.tuev-nord.de) ist mit über 8.000 Mitarbeitern, davon mehr als 6.300 mit technisch-naturwissenschaftlichem Hintergrund, einer der größten technischen Dienstleister in Deutschland. Darüber hinaus ist sie in über 70 Staaten Europas, Asiens und Amerikas tätig. Die führende Marktposition verdankt die Gruppe der technischen Kompetenz und einem breiten Beratungs-, Service- und Prüfspektrum in den Geschäftsbereichen Mobilität, Industrie Services, International, Rohstoffe sowie Personal und Bildung.
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