Bundesweite Regelung über Mindestlöhne am Bau erneuert
Frankfurt am Main
Bundesweite Regelung über Mindestlöhne am Bau erneuert
Frankfurt am Main – Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat mit den Arbeitgeberverbänden, dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) erneut eine bundesweite Regelung der Mindestlöhne am Bau vereinbart. Die hierfür noch ausstehende Annahme durch den ZDB ist heute erklärt worden.
„Wir sind froh, dass wir den Mindestlohn am Bau unter Dach und Fach gebracht haben. Nur Lohnuntergrenzen können den ansonsten einsetzenden freien Fall der Löhne eindämmen. Fairer Wettbewerb sollte sich nicht nur über den Preis vollziehen“, sagt IG BAU-Vorsitzender Klaus Wiesehügel.
Die Mindestlöhne werden wie folgt festgesetzt: Der Mindestlohn für die Lohngruppe 1 (Bauhelfer) im Westen wird von 10,40 auf 10,70 Euro und für die Lohngruppe 2 (Angelernte) von 12,50 auf 12,85 Euro (Berlin 12,70) erhöht. In den ostdeutschen Bundesländern bleiben beide Mindestlöhne erhalten und gelten mit 9,00 Euro in der Lohngruppe 1 und 9,80 Euro in der Lohngruppe 2 fort.
Die Regelung kam auf Vermittlung des Schlichters Wolfgang Clement zustande. Ihn hatte die IG BAU in den seit Februar 2008 festgefahrenen Verhandlungen um eine Regelung der Mindestlöhne im Osten angerufen.
IG BAU und HDB haben die Annahme des Schiedsspruchs vom 20. Juni 2008 bereits erklärt.
Sigrun Heil
Pressesprecherin IG Bauen-Agrar-Umwelt
IG Bauen-Agrar-Umwelt
– Bundesvorstand –
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E-Mail: presse@igbau.de
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