So muss Bio produziert werden
Bonn
So muss Bio produziert werden
Neuer EU-Rahmen für viel Bekanntes
(aid) – Die revidierte EG-Öko-Verordnung kann zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die dafür dringend erwarteten Durchführungsverordnungen wurden im Juli verabschiedet. Für Bio-Betriebe bringt die neue EG-Verordnung einige Erleichterungen: Die Pflicht zur Bedarfsanerkennung verschiedener Düngemittel und Pflanzenschutzmittel entfällt. Ihr Einsatz und die Begründung müssen aber weiter dokumentiert und bei Inspektionen vorgelegt werden. Ähnliches gilt für Tierzukäufe mit Ausnahme von Geflügel. Fragezeichen bleiben noch, was die Umstellung von Tierhaltungen angeht. Eine ‚gleichzeitige‘ Umstellung des Gesamtbetriebes (Flächen und Tiere) in 24 Monaten wird weiter möglich sein. Die bisher auch praktizierte ‚getrennte Umstellung‘ von Fläche und Tieren mit Einsatz von Umstellungsfutter von eigenen Flächen und Zukauf von Öko-Futter ist aber noch fraglich. Die Anbindehaltung in kleinen Betrieben wird weiter möglich bleiben. Allerdings müssen sowohl Sommerweidegang als auch Auslauf angeboten werden.
Statt einer einzigen EG-Öko-Verordnung mit Anhängen wird es künftig eine Basisverordnung und mehrere Verordnungen zu ihrer Umsetzung geben.Die EG-Öko-Basisverordnung 834/2007 legt als Ratsverordnung die Eckpfeiler fest. Beschlossen wurden die Bestimmungen für die landwirtschaftliche Erzeugung, die Verarbeitung, den Handel und den Import von Öko-Produkten im EU-Binnenmarkt. Verhandelt werden noch die Regelungen für Importe aus Drittländern.
Die Europa-Sektion der IFOAM, des Dachverbandes der ökologischen Landbaubewegungen, sieht die neuen Regeln mit gemischten Gefühlen. Zwar erkenne man an, dass sich die Kommission um Klarstellung und Präzisierung und damit um mehr Transparenz bemüht habe. Durch die kurzfristige Fertigstellung auf den letzten Drücker seien aber viele Fragen offen geblieben. Dadurch käme eine Menge Arbeit auf Verbände und Erzeuger zu.
aid, Britta Klein
Weitere Informationen: www.gfrs.de, www.organic-europe.net
aid infodienst
Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V.
Friedrich-Ebert-Str. 3
53177 Bonn
Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de, E-Mail: aid@aid.de
Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V.
Friedrich-Ebert-Str. 3
53177 Bonn
Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de, E-Mail: aid@aid.de
mit Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vereinsregister (Reg.-Nr.: 2240) bei Amtsgericht Bonn
Geschäftsführender Vorstand: Dr. Margareta Büning-Fesel (allein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied)
Vereinsregister (Reg.-Nr.: 2240) bei Amtsgericht Bonn
Geschäftsführender Vorstand: Dr. Margareta Büning-Fesel (allein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied)
Chefredaktion:
Harald Seitz (V.i.S.d.P.): h.seitz@aid-mail.de
Stellvertretung:
Renate Kessen: r.kessen@aid-mail.de
334623
Harald Seitz (V.i.S.d.P.): h.seitz@aid-mail.de
Stellvertretung:
Renate Kessen: r.kessen@aid-mail.de