Staatssekretär Karl-Winfried Seif: „Vorregistrierung nach der EU-REACH-Verordnung hilft die…
Wiesbaden
Staatssekretär Karl-Winfried Seif: „Vorregistrierung nach der EU-REACH-Verordnung hilft die Produktion zu sichern“
„Auch kleine Unternehmen sind von der EU-weit geltenden Chemikalienverordnung REACH betroffen“, so der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Karl-Winfried Seif, heute in Wiesbaden der daran erinnerte, dass „mit dieser Verordnung ein System der Registrierung, Bewertung und Zulassung für die in der EU hergestellten oder in die EU importierten Chemikalien geschaffen worden ist. Am 1. Juni 2008 hat die `heiße´ Umsetzungsphase mit der Vorregistrierung begonnen. Chemikalien müssen von ihren Herstellern oder Importeuren bei der Europäischen Chemikalienagentur – ECHA – vorregistriert werden!“
Der Staatssekretär wies auf die noch bis zum 1. Dezember 2008 laufende Vorregistrierungsphase der neuen EU-Verordnung REACH hin: „Denn nur wenn die verwendeten Stoffe vorregistriert wurden, ist eine Herstellung oder ein Import nach dem 1. Dezember 2008 problemlos möglich. Durch die Vorregistrierung verschafft man sich Zeit und darf die Übergangsfristen der eigentlichen Registrierung in Anspruch nehmen. Nicht vorregistrierte Stoffe müssen wie neue Stoffe vor ihrem weiteren Einsatz erst die vollständige Registrierung durchlaufen. Das kostet Zeit, in der die Chemikalien auch dem nachgeschalteten Anwender, der sie in seinem Betrieb nur verarbeitet, nicht zu Verfügung stehen. Vor allem kleine Unternehmen, die Chemikalien – gleich in welcher Form auch immer – einsetzen, sollten sich bei ihrem Lieferanten versichern, dass eine Vorregistrierung durchgeführt wird. Nur dann ist sichergestellt, dass auch nach dem 01. Dezember 2008 der Einsatz problemlos möglich ist“, und abschließend: “Die Vorregistrierung kostet nichts und ist einfach über das Internet bei der Europäischen Chemikalienagentur – www.echa.europa.eu – vorzunehmen! Nutzen sie unbedingt diese Möglichkeit!“
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