Steuerverfahren Würth beendet

Künzelsau-Gaisbach

Steuerverfahren Würth beendet
Künzelsau. Die Betroffenen der Firmengruppe Würth haben zur Beendigung des Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten die von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beim Amtsgericht Heilbronn erlassenen Strafbefehle bzw. Einstellungen gegen Auflagen akzeptiert. Damit ist das entsprechende Verfahren abgeschlossen. Hintergrund ist das Ermittlungsverfahren, das 2006 gegen sechs Führungskräfte des Unternehmens durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart eingeleitet wurde.
Die Staatsanwaltschaft und die Finanzbehörden hatten gegen die Betroffenen den Vorwurf erhoben, bei der Verrechnung innerhalb des Konzerns sowie bei weiteren unternehmensbezogenen Vorgängen unzutreffende Erklärungen abgegeben zu haben. Die Würth-Gruppe hatte über den Stand des Verfahrens u.a. auf ihrer Bilanzpressekonferenz im Jahr 2007 berichtet.
Der jetzige Abschluss sieht vor, dass drei Beschuldigte Geldstrafen akzeptieren. Gegen weitere drei Betroffene wurde das Verfahren gemäß § 153 a Strafprozessordnung gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt. Die Firmengruppe hat sich im Besteuerungsverfahren über die strittigen Sachverhalte für die Jahre 1998 bis 2004 und über die steuerlichen Auswirkungen mit den Finanzbehörden geeinigt.
Prof. Dr. h. c. mult. Reinhold Würth zu dem jetzt beendeten Verfahren: „Ich habe mich nach sehr reiflicher Überlegung bereit erklärt, die Verantwortung für offensichtlich strittige und komplexe Fragen der Besteuerung der Würth- Gruppe zu übernehmen. Damit schütze ich mein Unternehmen nicht zuletzt vor den belastenden Auswirkungen langjähriger Prozesse und Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit.“
Damit sind sämtliche Verfahren und offenen Fragen abschließend beigelegt.
Adolf Würth GmbH Co. KG
Sarah Meckel
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