822 000 BAföG-Empfänger im Jahr 2008
822 000 BAföG-Empfänger im Jahr 2008
WIESBADEN – Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten im Jahr 2008 in Deutschland rund 822 000 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG). Das waren 16 000 oder 2% mehr als im Vorjahr. Unter den Geförderten waren knapp 312 000 Schülerinnen und Schüler sowie 510 000 Studierende. Während die Zahl der geförderten Schüler nahezu gleich blieb (+ 0,1%), wurden im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr Studierende gefördert (+ 3,2%).
Die Förderung erstreckte sich zum Teil nicht über das volle Jahr. Im Durchschnitt wurden je Monat 525 000 Personen (192 000 Schüler, 333 000 Studierende) gefördert (+ 0,1%).
52% der BAföG-Empfänger erhielten eine Vollförderung, also den maximalen Förderungsbetrag. Die Höhe dieses Betrages hängt von der Ausbildungsstätte (etwa Berufsfachschule oder Hochschule) und der Unterbringung (etwa bei den Eltern oder auswärts) ab. 48% der BAföG-Empfänger erhielten eine Teilförderung, die geleistet wird, wenn das Einkommen der Geförderten oder deren Eltern bestimmte Grenzen übersteigt. In absoluten Zahlen gab es 2008 429 000 Vollgeförderte, und damit rund 39 000 (beziehungsweise 10%) mehr als 2007. Die Zahl der Teilgeförderten fiel hingegen auf 393 000; dies waren 23 000 (beziehungsweise knapp 6%) weniger als 2007.
Die Ausgaben des Bundes und der Länder nach dem BAföG betrugen im Jahr 2008 2 332 Millionen Euro und somit 144 Millionen Euro oder knapp 6% mehr als im Vorjahr. Für die Schülerförderung wurden 741 Millionen Euro (+ 44 Millionen) bereitgestellt und für die Studierendenförderung 1 591 Millionen Euro (+ 100 Millionen). Im Durchschnitt erhielten geförderte Schülerinnen und Schüler monatlich 321 Euro pro Person (+ 20 Euro) und geförderte Studierende 398 Euro pro Person (+ 23 Euro).
31% aller Geförderten wohnten bei ihren Eltern, 69% außerhalb des Elternhauses.
Der Anstieg der Gefördertenzahlen und des finanziellen Aufwandes ist Folge des 22. BAföG-Änderungsgesetzes zum 1. August 2008, das höhere Freibeträge und Bedarfssätze vorsieht. Da die Förderung bis zum 31. Juli 2008 noch nach „altem Recht“ erfolgte, resultiert diese Entwicklung im Wesentlichen aus den letzten fünf Monaten des Berichtsjahres.
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