AD-HOC-MELDUNG NACH §15 WPHG: net AG meldet Ergebnisbelastung
AD-HOC-MELDUNG NACH §15 WPHG: net AG meldet Ergebnisbelastung
Koblenz, 04.11.2008 — net AG (Prime Standard: ISIN DE0007867400), führender Anbieter für Software Publishing, meldet eine Ergebnisbelastung von rund 1 Mio. Euro aus einem möglichen Kaufpreisminderungsanspruch im Rahmen des Verkaufs der Stemmer / SND GmbH nach Vorlage des Entwurfs der Jahresabschlüsse der Gesellschaften durch den Käufer. Unerwartete Sondereinflüsse sowie der überraschend schlechte Verlauf des zweiten Kalenderquartals bei der Stemmer GmbH führen zu einem zu erwartenden negativen Ergebnis der Stemmer GmbH in Höhe von rund 1 Mio. Euro, zu deren Ausgleich die net AG gemäß Kaufvertrag vom 25.06.2008 verpflichtet ist. Dieser mögliche Kaufpreisminderungsanspruch des Käufers wird in der Bilanz des Geschäftsjahres 2007/08 zurückgestellt und wird somit das Ergebnis entsprechend belasten.
Der Vorstand
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net AG infrastructure, software and solutions
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Deutschland
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