Ad hoc: Widerruf der Zulassung der Stamm- und Vorzugsaktien der VOGT electronic AG zum…

Obernzell

Ad hoc: Widerruf der Zulassung der Stamm- und Vorzugsaktien der VOGT electronic AG zum regulierten Markt

Die VOGT electronic AG hat heute darüber Kenntnis erlangt, dass die Geschäftsführungen der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München auf Antrag des Vorstands der VOGT electronic AG die Zulassung der Stamm- und Vorzugsaktien zum regulierten Markt widerrufen haben. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf des 4. August 2009 wirksam.

Die Hauptversammlung der VOGT electronic AG hat den Vorstand der VOGT electronic AG am 19. März 2009 mit 97,43 % der Stimmen ermächtigt, den Widerruf der Zulassung zu beantragen.

VOGT electronic AG
Der Vorstand, 4. Mai 2009

URL: www.vogt-electronic.com366317