Anpassung der steuerlichen Sanierungsklausel erleichtert Rettung von Unternehmen
Anpassung der steuerlichen Sanierungsklausel erleichtert Rettung von Unternehmen
Zu der Anpassung der steuerlichen Sanierungsklausel erklaeren der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Ulrich Krueger und die zustaendige Berichterstatterin Gabriele Frechen:
Die SPD hat die befristete Einfuehrung einer steuerlichen Sanierungsklausel unterstuetzt, um im Zuge der Wirtschaftskrise erforderliche Sanierungen von Unternehmen zu erleichtern. Dadurch werden die steuerlichen Rahmenbedingungen fuer eine Fortfuehrung von Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplaetzen, wie im Fall von Opel, wesentlich verbessert.
Dabei hat die SPD von Anfang an dafuer gesorgt, dass stringente Kriterien fuer die Anwendung der Sanierungsklausel vorgesehen werden. Die bisherige Fassung verlangt eine Kapitalzufuhr von 15 Prozent durch den neuen Eigner und einen Arbeitsplatzerhalt. Zum Abschluss der Opel-Verhandlung hat sich aber eine Besonderheit ergeben: Die Kapitalzufuhr im Zuge der Sanierung erfolgt nicht durch den Neu-Miteigentuemer Magna, sondern durch den alten Alleineigentuemer GM. Diese Konstellation macht deutlich, dass die Sanierungsklausel noch einmal angepasst werden muss, um diese und andere Unternehmenssanierungen zu unterstuetzen.
Es bleibt aber bei klaren Vorgaben fuer die Gewaehrung der steuerlichen Erleichterung. Weiterhin wird die Sanierungsklausel nur befristet auf zwei Jahre eingefuehrt. Ausserdem wird an dem Erfordernis des Arbeitsplatzerhalts oder einer erhoehten Kapitalzufuhr von 25 Prozent festgehalten.
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