Arbeitslosengeld II fuer Jugendliche darf nicht abgesenkt werden
Arbeitslosengeld II fuer Jugendliche darf nicht abgesenkt werden
Zu der Forderung des Vorsitzenden des Vorstandes der Bundesagentur fuer Arbeit, Herrn Weise, erklaert die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles:
Die Forderung des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Weise, der Bundesagentur fuer Arbeit nach Absenkung des Arbeitslosengeldes II fuer Jugendliche lehnen wir entschieden ab. Das Arbeitslosengeld II orientiert sich am Bedarf und wird anhand nachvollziehbarer Kriterien aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe abgeleitet. Fuer beliebige Forderungen nach Absenkung ist hier kein Platz.
Vielmehr muessen die Bundesagentur fuer Arbeit, die ARGEN und Optionskommunen alle Moeglichkeiten nutzen, die Arbeitsuchenden in eine Arbeit und Jugendliche in eine Ausbildung zu vermitteln.
Es kann nicht sein, dass verfuegbare Eingliederungsmittel einfach liegen bleiben.
Was wir neben einem Rechtsanspruch auf Foerderung zum Nachholen des Hauptschulabschlusses ergaenzend brauchen ist ein Rechtsanspruch auf eine Ausbildung. Jeder Jugendliche unter 30, der will und kann, muss eine Ausbildung absolvieren koennen. Das ist auch ein Beitrag um dem drohenden Fachkraeftemangel zu begegnen.
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