Bankgebühren – Mangelnde Transparenz bei Entgelten
Bankgebühren – Mangelnde Transparenz bei Entgelten
Viele Banken kassieren versteckte oder gar unzulässige Gebühren. Das bestätigt die Auswertung eines Leseraufrufs zum Thema Bankgebühren, den die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest durchgeführt hat.
Erhöhen sich beispielsweise die Gebühren für die Kontoführung, reicht es nicht, wenn die Bank darüber auf ihrer Homepage informiert. Die Preise der wesentlichen Leistungen müssen Filialbanken im Schalterraum aushängen. Über alle weiteren Dienstleistungen muss ein auf Nachfrage erhältliches Preisverzeichnis informieren.
Neben Kleinbeträgen, die erst beim genauen Durchsehen der Kontoauszüge auffallen, werden den Kunden bei der Baufinanzierung oft Schätzgebühren von mehreren Hundert Euro aufgebrummt. Solche Gebühren sind jedoch unzulässig, weil die Banken den Immobilienwert in ihrem eigenen Interesse ermitteln. Sie schätzen so ihr eigenes Kreditrisiko ein.
Auch wenn die Bank nur eine gesetzliche Pflicht erfüllt, dürfen keine Gebühren für den Kunden anfallen.
Insgesamt 20 verbotene Gebühren listet der Artikel auf. Nicht nachvollziehbare Entgelte sollten Bankkunden schnell reklamieren, rät Finanztest. So hat man gute Chancen auf Erstattung. Bei einem Streit um Gebühren muss man übrigens nicht gleich vor Gericht ziehen: Ombudsmänner vermitteln zwischen Bank und Kunde. Vielfach ist so eine Schlichtung zugunsten des Kunden möglich.
Der ausführliche Artikel findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und im Internet unter www.test.de .
URL: www.test.de
353379