Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – Welche finanzielle Unterstützung gibt es?

Bonn

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – Welche finanzielle Unterstützung gibt es?

(aid) – Wenn Menschen mit Behinderung zum Beispiel auf einem landwirtschaftlichen Hof arbeiten, kann der Betrieb für den dadurch entstehenden Mehraufwand Fördermittel bekommen. Von welcher Stelle und in welcher Höhe hängt dabei allerdings von den individuellen Voraussetzungen ab.

Im Hinblick auf die finanzielle Förderung müssen zwei Gruppen unterschieden werden: Beschäftigungsverhältnisse, bei denen die Betreuung im Vordergrund steht, wie sie beispielsweise bei Arbeitstherapie oder in Werkstätten für behinderte Menschen geleistet wird. Fördermittel hierfür sind an Auflagen und Genehmigungen gebunden und bisher im Wesentlichen anerkannten Trägern vorbehalten.

Die andere Förderung betrifft dagegen Beschäftigungsverhältnisse, bei denen die „Lohnarbeit“ im Vordergrund steht. Zuschüsse zu den Lohnkosten eines behinderten Mitarbeiters kann jeder Arbeitgeber beantragen. Je nach Fall kann hier zum Beispiel für einige Monate bis maximal zwei Jahre die lokale Agentur für Arbeit als Eingliederungshilfe einen Teil der Lohnkosten übernehmen. Die maximale Förderhöhe beträgt 70 Prozent der Lohnkosten. In der Praxis fallen die Bewilligungen jedoch meist deutlich niedriger aus. Als Alternative oder im Anschluss kann beim Integrationsamt ein so genannter „Minderleistungsausgleich“ und auch eine Förderung für „Personelle Unterstützung“ beantragt werden. Die Höhe entscheidet sich nach der Leistungsfähigkeit und dem Unterstützungsbedarf des behinderten Mitarbeiters. Entsprechend ist die Bedingung, dass „überdurchschnittlich hohe finanzielle oder sonstige Belastungen entstehen, zum Beispiel besondere Aufwendungen bei der Einarbeitung und Betreuung, für eine besondere Hilfskraft oder zur Abgeltung einer wesentlich verminderten Arbeitsleistung“. Als Richtwert ist davon auszugehen, dass insgesamt weniger als die Hälfte des Lohnes übernommen wird.

Ergänzend gibt es sowohl von den Agenturen für Arbeit als auch von den Integrationsämtern Zuschüsse für notwendige Investitionen zur Einrichtung oder zum behindertengerechten Umbau eines Arbeitsplatzes. Am günstigsten sind diese bereits im Vorfeld mit dem zuständigen Berater abzusprechen.

Eine weitere, recht unkomplizierte Möglichkeit ist die Kooperation mit einer Werkstatt für behinderte Menschen. Arbeitet ein Werkstattangehöriger im Rahmen eines Außenarbeitsverhältnisses auf dem Hof, bekommt der Betrieb zwar keine Zuschüsse, trägt aber statt eines Lohnes lediglich das Werkstattentgelt, meist ein Betrag zwischen 100 und 300 Euro. Auch die Sozialversicherung verbleibt bei der Werkstatt.

Weitere Hinweise für die Integration behinderter Menschen auf landwirtschaftlichen Betrieben gibt der Leitfaden „Zusammen schaffen wir was! – Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Landwirtschaft“ des Forschungsinstituts für biologischen Landbau.
aid, Rebecca Kleinheitz

Weitere Informationen: www.zusammen-schaffen-wir-was.de www.bub-agrar.de , Ausgabe 5/2008

aid infodienst
Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de
E-Mail: aid@aid.de

349940